Kaum 2 Wochen bleiben ab heute nur noch mehr Zeit, um noch vor dem 30. November die Kfz-Versicherung beim alten Versicherer eingereicht zu haben. Das Sparpotenzial für das Jahr 2013 ist so hoch wie kaum zuvor und ein einfacher Tausch der Kfz-Police ermöglicht jährliche Einsparungen von bis weit über 1.000,- Euro.

„Viel Platz zum Sparen“ – Nur wenige Autofahrer nutzen es aus

Autoversicherungen
Sparen durch Wechsel
Bild: freddy smeets - Fotolia.com

Neben den mehrwöchigen Sommerferien mit den regelmäßig kilometerlangen „Blechlawinen“ auf den Autobahnen gibt es für Autofahrer pro Jahr stets eine weitere Hochsaison. Ab der zweiten Oktober-Woche bis hin zum Ende November schrumpft spürbar die Zeit bis zur letzten Frist einer regulären Kündigung der Kfz-Versicherung. Am 30. November muss in der Regel die Kündigung beim derzeitigen Autoversicherer eintreffen, damit die neue Police ab dem 01. Januar gültig werden könnte.

Die Betonung liegt eigentlich beim „sollten“, denn offenbar kommt trotz hoher Einsparmöglichkeiten nur eine relativ geringe Anzahl der Autofahrer auf die Idee, die „alte“ Kfz-Versicherung auf Kosten und Leistungen zu überprüfen. Die Berliner Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) kam zwar auf die theoretische Einsparung von bis zu 1.000,- Euro pro Jahr, wenn man je nach Auto-Typ und Region einen günstigeren Anbieter wählte, allerdings zeigte sich aus der Studie auch ein relativ geringer Wille zum Versicherungswechsel.

Das Magazin Finanztest nannte sogar ein mögliches Einsparpotenzial von bis zu 2.500,- Euro für das kommende Jahr 2013. Auch wenn es sich um eine Ausnahmesituation handelte, wären auch „nur“ 150, 300, oder eben 1.000,- Euro pro Jahr eine Menge Geld, die durch den einfachen Wechsel des Kfz-Versicherers eingespart werden könnten.

Der 30. November eines Jahres beschreibt die Regel für die Frist einer regulären Kündigung. Dennoch könnte der individuelle Vertrag eine eigene Regelung beinhalten, die ggfs. sogar eine Kündigung „mitten im Jahr“ ermöglicht. Da hilft nur ein Blick in die Kfz-Police.

Termine „nach dem 30. November“

Sollte der Termin verpasst worden sein, würde das sog. Sonderkündigungsrecht dennoch einen Wechsel zulassen. Das trifft u.a. zu. wenn der Versicherer einseitig die Prämien erhöht oder auch das alte Fahrzeug gegen ein neues ersetzt werden sollte. Auch ein gemeldeter Schaden mit anschließender Abwicklung des Versicherungsfalls ermöglicht die Inanspruchnahme des Sonderkündigungsrechts.

Fahrzeugschein und Altpolice bei der Hand?

Die Frage welche Versicherung für das Fahrzeug am gemeldeten Wohnort die niedrigsten Beiträge verlangt, kann ein Online-Vergleich sehr schnell beantworten. Immerhin stellte die DEVK Versicherungen über eine Umfrage fest, dass immer mehr Autofahrer die Vorteile des Internets auch zu Fragen der Autoversicherung nutzten und für diese Saison ein Anteil von 61% erwartet wird, die über den Online-Weg den Versicherer „fliegend“ wechseln werden.

Zur Ermittlung der günstigeren Kfz-Versicherung reicht bereits der Fahrzeugschein, in dem die notwendigen Fahrzeugdaten eingetragen sind. Ein Versicherungsantrag kann über die vorgegebenen Schritte unmittelbar eingeleitet werden. Vor dem Wechsel ist jedoch die rechtzeitige Kündigung bis spätestens den 30. November einzuhalten.

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