Die Verordnungen für Böllerverbot und Kontaktbeschränkungen zum Jahreswechsel 2020/21 hatten den „Nebeneffekt“ von einer stark reduzierten Zahl von PKW-Bränden. Die Versicherer ziehen eine positive Bilanz.

Wo geböllert wird kann es auch brennen

Silvesterraketen
Silvesterfeuerwerk können PKW-Brände verursachen

Die jüngsten „Vorfälle“ zu den Silvester- und Neujahrstreiben in Berlin lassen weitere Rufe zu erweiterten Böller-Verbotszonen erklingen. Ob derlei ausgeweitete „No-Go-Zonen“ angesichts der eindrucksvoll demonstrierten kriminellen Energie der Beteiligten zum gewünschten Erfolg führen, sei dahingestellt, aber großer Zuspruch dürfte aus den Reihen der Versicherer zu erwarten sein. Wo weniger oder gar nicht geböllert wird, da sind generell weniger Schäden zu befürchten, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV).

80 Prozent weniger PKW-Brände wegen Böllerverbot

Der GDV hat sich die Schadenfälle zum Jahreswechsel 2020/21 genauer angesehen und kam zum Ergebnis, dass die Zahl brennender PKW an Silvester und Neujahr um ca. 80 Prozent geringer ausfiel als in den Vorjahren. Zu diesem Jahreswechsel herrschten verordnete Böllerverbote und Kontaktbeschränkungen vor. In den vorangegangenen Jahren zählte der Verband rund 1.000 PKW-Brände, welche von den Kaskoversicherungen gedeckt waren. Zum Jahreswechsel 2020/21 lag die Zahl der PKW-Brände bei lediglich 210. „Das Böllerverbot und die Kontaktbeschränkungen zu Silvester haben also nicht nur die Feuerwehren um fast 800 Einsätze entlastet, sondern auch wirtschaftliche Schäden in Millionenhöhe verhindert“, so Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV.

Die Bundesregierung habe die Beschränkungen verordnet, um so vordergründlich die aufgrund der „Corona-Pandemie“ ohnehin überlasteten Krankenhäuser zu schonen. Die Kalkulation: Weniger Böller ergeben weniger Notaufnahmen und weniger Kontakte resultieren in weniger Krankenhausaufenthalten. Die deutlich gefallene Zahl von PKW-Bränden ist somit, zumindest aus der Sicht der Versicherer, ein „erfreulicher“ Nebeneffekt der Verordnungen.

PKW-Brand von Teilkaskoversicherung gedeckt

Der GDV weist darauf hin, dass bei einem PKW-Brand bereits die Teilkaskoversicherung für den entstandenen Schaden aufkommt. Damit ist diese Leistung in einer Vollkaskoversicherung automatisch ebenfalls enthalten. Ein Fahrzeugbrand hat keinen Einfluss auf den persönlichen Schadenfreiheitsrabatt.
Lt. dem Verband leisteten die Kfz-Versicherer im Jahr 2021 insg. 76 Millionen Euro für rund 11.700 PKW-Brände. Damit betrug der durchschnittliche Schadenfall annähernd 6.000 Euro.

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