Versicherungen für Urlaub und Reisen sind sehr wichtig. Doch viel hilft oft nicht mehr. Kosten sparen durch Verzicht auf überflüssige Policen. Meist sind die Risiken durch vorhandenen Versicherungsschutz bereits gedeckt.
Inhalt
- 1 Auf Doppeltes und Überflüssiges verzichten und auf den Reisen Kosten sparen
- 2 Eine Hausratversicherung kümmert sich um mitgereiste Gegenstände
- 3 Die private Haftpflichtversicherung reist auf Schritt und Tritt mit
- 4 Unfallversicherung und Lebensversicherung weltweit gültig
- 5 Eine Rechtsschutzversicherung ist ebenfalls ein Reisebegleiter
- 6 Die Ausnahme bei Reisen bildet der Auslandskrankenschutz
Auf Doppeltes und Überflüssiges verzichten und auf den Reisen Kosten sparen

Beim Buchen der Urlaubsreise lockt in der Regel das Angebot einer Reiseversicherung mit einer komfortablen „Rund-um-Versorgung“. Auf den ersten Blick nicht schlecht, doch beim genaueren Hinsehen könnten sich einige Leistungsbausteine als ein „Doppeltes Lottchen“ herausstellen. Ein Risikoschutz, der bereits besteht wird durch eine zweite Deckung nicht doppelt besser, sondern einfach nur unnötig teurer.
Auf derlei überflüssige Versicherungen kann der Reisende bzw. Urlauber getrost verzichten. Bevor das „Rund-um-Sorglospaket“ als Reiseversicherung abgeschlossen wird, sollte der Kunde vorab überlegen, ob nicht bereits eine privat Haftpflichtversicherung, eine Rechtsschutzversicherung oder eine Hausratversicherung die angebotenen Leistungen der Reiseversicherung decken.
Eine Hausratversicherung kümmert sich um mitgereiste Gegenstände
Die Gepäckversicherung steht ohnehin am Rand des Überflüssigen. Das versicherte Reisegepäck müsste für einen Leistungsanspruch dem Versicherten unbemerkt aus den Händen oder vom Rücken genommen werden. Verschwindet das Gepäck in einem Moment des Wegsehens, geht der Versicherte leer aus.
Eine vorhandene Hausratversicherung deckt nicht nur die finanziellen Schäden zu Hause nach Einbruchdiebstahl, sondern enthält u.a. eine sog. „Außenversicherung“, die lt. dem Asstel-Versicherungsexperten Marcus Danel einen „gewissen Schutz“ für die auf Reisen mitgenommenen Gegenstände bietet. Auch im Hotelzimmer kann es zu einem Einbruchdiebstahl kommen und wird von der Hausratversicherung gedeckt.
Die private Haftpflichtversicherung reist auf Schritt und Tritt mit
Die Haftpflichtversicherung zählt zu den wichtigsten Policen überhaupt und verliert ihren Wirkungsbereich auch nicht an den Grenzen der Bundesrepublik. „Sollte im Urlaub ein Haftpflichtschaden verursacht werden, zahlt die Versicherung – egal, ob sich der Vorfall nun in der Schweiz oder in den USA ereignet“, so Marcus Danel. Für mitgenommene Hunde leistet die Hundehaftpflicht ihre Dienste.
Unfallversicherung und Lebensversicherung weltweit gültig
Eine Risikolebensversicherung und die Unfallversicherung verlieren ihren Schutz auch nicht im Ausland. Deren Gültigkeit reicht prinzipiell weltweit. Bei der Unfallversicherung sollte jedoch darauf geachtet werden, welche Schadenfälle gedeckt sind. Sehr gefährliche Unternehmungen bzw. Hobbies werden von den Versicherern zum Unfallschutz teils gar nicht akzeptiert.
Eine Rechtsschutzversicherung ist ebenfalls ein Reisebegleiter
Die Rechtsschutzversicherung reist im gesamten europäischen Bereich ungehindert mit. Rechtsstreitigkeiten im weltweiten Ausland werden bis zu einer vereinbarten Summe übernommen, maximal für drei Monate Aufenthalt.
Aktuell zu den Ereignissen vor der „Haustüre“ Osteuropas weist der Direktversicherer Asstel darauf hin, dass Reisende im Zweifel Rücksprachen mit ihrem Versicherer treffen sollten. Die Gesellschaften blicken sehr genau auf das Reiseziel und wenn z.B. Gefahr für Leib und Leben aufgrund von Kriegszuständen besteht, schließen zahlreiche Policen jegliche Leistungen aus.
Die Ausnahme bei Reisen bildet der Auslandskrankenschutz
Geradezu stiefmütterlich sind die Kranken- bzw. Gesundheitsleistungen im Ausland von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der Gültigkeitsbereich erstreckt sich lediglich auf die Länder, mit denen ein Abkommen besteht und wenn dann nur für grundlegende medizinische Behandlungen. Der horrend teure Krankenrücktransport – die Kosten können locker in den 5-stelligen Eurobereich hochschnellen – wird von der GKV generell nicht gedeckt.
Der separate Auslandskrankenschutz ist essentiell und sollte auf keiner Reise ausgelassen werden.
Tarifomat24.de