Die Pflegekosten steigen weiter an, während die Renten und das Vermögen der älteren Generation weiter abschmilzt. Der finanzielle Aufwand lässt sich kaum bis gar nicht mehr stemmen. Eine Pflegezusatzversicherung erscheint notwendiger denn je.

Gesetzliche Pflegeversicherung „will“ Kosten gar nicht voll decken

Pflegebedürftigkeit
Pflegekosten steigen weiter rasant an

Zu den am stärksten ansteigenden Kosten zählt der finanzielle Aufwand für die Pflege entsprechend bedürftiger Menschen. Die monatlichen Pflegekosten können das Einkommen der in der Regel älteren Menschen um ein Vielfaches übersteigen. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt lediglich den wesentlichen Pflegeaufwand und daher nur einen Teil der Gesamtkosten. Allerdings war das Konzept der Pflegepflichtversicherung gar nicht dafür konzipiert, sämtliche Kosten einer Pflegebedürftigkeit abzudecken, so der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV). Meist müssen Pflegebedürfte zusätzliche Mittel aus ihrer Rente oder dem Privatvermögen beisteuern. Für Entlastungen im Pflegefall kann daher die Private Pflegezusatzversicherung wertvolle Dienste leisten.

Im Hintergrund spielt letztendlich noch der wichtige Umstand eine Rolle, dass bei einem finanziellen Ausfall des Pflegebedürftigen das Sozialamt als erstes bei den nächsten Verwandten des Bedürftigen finanzielle Forderungen stellt.

Der Verband betont, dass es kaum ein anderes Risiko gebe, welches mit finanziellen Mitteln auf langfristiger Sicht so einfach begegnet werden könne. Die Pflegebedürftigkeit beginnt meist im hohen Alter und mit der Pflegezusatzversicherung kann bereits in jungen Jahren begonnen werden. In der Regel fallen während der Ansparphase eine Leistungsausgaben an und bis zum Pflegefall bleibt den Versicherungsunternehmen viel Zeit, um die Pflegebeiträge am Kapitalmarkt anzulegen.

Unterschiedliche Varianten einer Pflegezusatzversicherung

Im Jahr 2021 hatten lt. PKV rund 4,17 Millionen Menschen individuell oder als betriebliche Versicherung eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen. Die häufigste Variante betraf die sog. Pflegetagegeldversicherung. Im Pflegefall erhalten die Versicherten ein Tagegeld. Dieses Geld steht zur freien Verfügung und es steht dem Versicherten frei, für welche Zwecke dieses Geld verwendet wird.

Eine weitere Variante ist die Pflegekostenversicherung. Diese kommt für den tatsächlichen finanziellen Aufwand bei Pflegebedürftigkeit auf. Bei diesem Konzept können zwei Verfahren gewählt werden. Bei der ersten dienen die Leistungen der Pflegepflichtversicherung als Maßstab und die Zusatzversicherung steuert je nach Tarif einen bestimmten Prozentsatz der Gesamtkosten hinzu. Die zweite Variante deckt zusammen mit der Pflegepflichtversicherung einen Betrag, der einen bestimmten Prozentsatz der tatsächlichen Pflegekosten ausmacht. Alternativ kann die Zusatzversicherung nach Abzug der Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung verbleibenden Kosten bis zu einem Höchstbetrag decken.

Eine weitere Art der Pflegezusatzversicherung ist der sog. Pflege-Bahr. Bei dieser Zusatzversicherung leistet der Staat seit 2013 einen zusätzlichen Beitrag. Bei einem Beitrag in Höhe von 10 Euro durch den Versicherten gibt es monatlich eine Zulage von 5 Euro oben drauf.

Kosten für Pflegezusatzversicherung relativ niedrig

Je früher mit der Pflegezusatzversicherung begonnen wird, desto größer sind die finanziellen Vorteile im Pflegefall, so der PKV. Setzt man als Leistung bei ambulanter Pflege die Verdoppelung und bei stationärer Pflege in den Pflegegraden 2 bis 5 eine Pflegegeld von 2.100 Euro monatlich voraus, so käme eine 25-Jährige auf einen monatlichen Beitrag in Höhe von 33 Euro.

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