In Deutschland wird es in der Zukunft immer mehr pflegebedürftige Personen geben. Gleichzeitig wird von der Bundesregierung eine höhere Beschäftigtenzahl angestrebt. Die Anzahl der Erwerbstätigen, die ein Familienmitglied trotz Berufstätigkeit pflegen, wird automatisch mit wachsen.

Immer mehr Berufstätige müssen einen Angehörigen pflegen

Vorsorge für das Alter
Belastungen: Erwerbstätig und pflegen

Bereits heute liegt der Anteil der erwerbstätigen Personen in Deutschland, die einen Angehörigen in der Familie pflegen, deutlich über den Länderdurchschnitt der gesamten Europäischen Union. Im Jahr 2010 waren in der Altersgruppe zwischen 25 und 64 Jahren 73% der Männer und 63% der Frauen als pflegende Angehörige berufstätig. Der Anteil der Erwerbstätigen ohne ein pflegebedürftiges Familienmitglied lag jeweils nur um acht Prozentpunkte höher. Der EU-Durchschnitt beträgt 71% bei Männern und 58% der den Frauen, so die aktuelle Veröffentlichung des Statistischen Bundesamts (Destatis).

Im Jahr 2011 gab es in Deutschland bereits 2,5 Millionen pflegebedürftige Personen. Bei der gegenwärtigen Entwicklung wird die Anzahl der Pflegepersonen bis zum Jahr 2050 auf 4,5 Millionen angestiegen sein. Mit 47% wurde im Jahr 2011 fast die Hälfte der pflegebedürftigen Personen ausschließlich von Angehörigen versorgt. In 23% der Fälle kam zur häuslichen Pflege durch Angehörige noch ein ambulanter Pflegedienst hinzu. Ein knappes Drittel (30%) der Pflegepersonen wurde in Pflegeheimen vollstationär betreut.

Wohin der Zug tatsächlich fährt, kann mit fünf Fingern berechnet werden. Fast eine Verdoppelung der Pflegepersonen bis zum Jahr 2050 bei derzeit steigender Tendenz bei der Beschäftigtenzahl. Der Anteil der Familienmitglieder, die einen Angehörigen trotz der eigenen Berufstätigkeit pflegen, wird entsprechend in die Höhe schnellen.

Pflege & Berufstätigkeit – Bundesregierung hat Problem erkannt

Die derzeitige Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag genau das Thema „Vereinbarkeit Pflege und Beruf“ als zu behandelten Punkt festgelegt. Die Problematik ist somit erkannt, aber von einer Lösung ist noch nichts in Sicht. Der Mangel an Pflegekräften ist längst akut und droht zu einem chronischen Zustand zu werden. Der Pflegenotstand ist bereits ausgebrochen.

Zahlreiche Familien müssen sich neu organisieren, ggfs. Verzicht üben und zusehen, wie der pflegebedürftige Angehörige betreut und versorgt werden kann. Eine stationäre Pflege im Heim kommt aber häufig aus Kostengründen nicht in Frage.

Mit einer für die betroffenen Familien tatsächlich entlastenden Neuregelung ist kaum zu rechnen. Bestenfalls wird ein Regelwerk gefunden, das einer Minderheit zugute kommt, aber als der „große Wurf“ in der Pflegereform verkauft wird. In der Sparte Pflege geht es um Milliardenbeträge, bereits heute.

Private Pflegezusatzversicherung erscheint als unausweichlich

Wer mit einer Pflegezusatzversicherung bereits vorzeitig reagiert wird der wahrscheinlich folgenden „Empfehlung“ der Bundesregierung zu mehr Eigenverantwortung zuvorkommen. Darüber hinaus schafft der frühe Einstieg in eine private Pflegeversicherung nicht nur eine solide finanzielle Basis, sondern schützt neben der betroffenen Pflegeperson auch die Angehörigen. Sollten die finanziellen Mittel des Pflegedürftigen nicht mehr ausreichen, streckt das Sozialamt im besten Falle vor, wird aber mit Sicherheit bei der „geradlinigen“ Verwandtschaft Rückforderungen stellen. Im Rahmen der Elternpflege gilt nach wie vor der Grundsatz „Kinder haften für ihre Eltern“.

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