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Gesetzlich Versicherte dürfen für Zahnarztkosten höhere Zuschüsse leisten
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Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) 2012 ist seit dem 01. Januar 2012 in Kraft getreten. Zahnärzte werden höher honoriert. Für Kassenpatienten kann es ein weiteres Mal teurer werden. Die private Zahn-Zusatzversicherung wird für viele Kassenmitglieder interessanter.
Die neue Gebührenordnung wurde von der Bundesregierung erlassen und regelt u.a. die Zahnarzthonorare. Krankenkassen bezahlen Behandlungen und Vorsorgemaßnahmen jedoch nur nach einer „Liste“, die nur strikte Maximalbeträge zulässt. „Befundorientierte Festzuschüsse und Regelleistungen“ sind besser gewählte Worte, helfen dem Kassenpatienten aber nicht darüber hinweg, selbst für einfache Zahn-Vorsorgemaßnahmen tief in die Tasche greifen zu müssen.
Erhöhte Kosten werden immer an den „Endverbraucher“ durchgereicht
Eine Anhebung der Zahnarzthonorare ist jedoch nicht mit Anhebung der Festzuschüsse durch die gesetzlichen Krankenversicherer gleichzusetzen. Dem Zahnarzt steht für die Behandlung ein erhöhtes Honorar zu, das die Differenz zwischen Krankenkassenzuschüssen und der Zahnarztrechnung nur noch vergrößert. Am Ende zahlt der Kassenpatient noch mehr Eigenleistungen als schon zuvor. Deshalb müssen Kassenpatienten damit rechnen, für professionelle Zahnreinigung, Zahnfüllungen und Zahnersatz noch mehr bezahlen zu müssen.
Für die private Zahn-Zusatzversicherung könnte die Erhöhung der Zahnarzthonorare einen Aufwind bedeuten. Speziell für zahnärztliche Behandlungen leisten die Versicherungen die Zuschüsse, die eigentlich vom Patienten erbracht werden müssten. Je nach Behandlung kann der vollständige Rechnungsbetrag durch die Zahnzusatzversicherung beglichen werden.
Zwei Sparten decken Zahn-Zusatzversicherungen ab. Medizinische Maßnahmen für den Zahnerhalt sowie zahnärztliche Eingriffe für Zahnersatz. Neben der Zahnreinigung, bzw. Zahnsteinentfernung, zählen auch Füllungen und Wurzelbehandlungen zum Zahnerhalt. Kassenpatienten wurden bisher schon für Zahnreinigung (Prophylaxe) um Eigenleistungen im Bereich von 100,- Euro „gebeten“. Das Verwenden von qualitativ hochwertigem Füllmaterial gegenüber dem „Kassen-Standard“, war für Kassenpatienten bisher schon eine teure Entscheidung. Durch die neue Gebührenordnung für Zahnärzte 2012 wird der Weg für haltbareres Füllmaterial beschwerlicher.
Sollte für gesetzlich Versicherte ein Zahnersatz fällig werden, sprengt die zahnärztliche Kostenaufstellung so manche Vorstellungskraft. Fällige Eigenleistungen im dreistelligen Euro-Bereich sind die Regel. Der Kassenpatient hat trotz gesetzlicher „Versicherungsleistungen“ nur die Wahl zwischen Bezahlen oder der „individuellen Alltags-Erscheinung“ ohne Schneidezähne. Betroffene mögen ggf. schon am Sinn der gesetzlichen Krankenversicherung gezweifelt haben, nachdem die Kostenvoraufstellung des Zahnarztes studiert wurde. Für den Zahnersatz durch z.B. Kronen, Brücken oder Inlays muss evt. sogar ein Kredit aufgenommen werden, oder der Zahnarzt toleriert die Stundung des Gesamtbetrags.

Das Risiko einzugehen, einen überraschend nötigen Zahnersatz zum Großteil trotz gesetzlicher Krankenkasse, selbst bezahlen zu müssen, ist eine persönliche Entscheidung. Ab einem gewissen Alter könnte der Schwerpunkt vom Zahnerhalt zum Zahnersatz übergehen, aber das Abwarten auf „Bessere Zeiten“ wird besonders im medizinischen Bereich zu einem immer teureren Vergnügen. Die Kosten werden in den nächsten Jahren voraussichtlich, eigentlich ziemlich sicher, noch weiter steigen. Kassenleistungen werden im besten Fall „linear“ angehoben, wahrscheinlicher die Eigenleistungen „überproportional“. Dazu kommen noch die bis dahin weiter gestiegenen Kassenbeiträge.
Wer lange wartet, zahlt am Ende mehr
Eine Zahn-Zusatzversicherung kann den größten Teil, sogar den vollständigen Rechnungsbetrag ersetzen. Doch wer mit der Entscheidung für eine Zusatzversicherung ebenfalls eine abwartende Haltung einnimmt, kann am Ende sein Sparpotenzial verpasst haben. Versicherer für die Zahnzusatzversicherung orientieren ihre Beitragsberechnungen vor allem am Eintrittsalter ihres Kunden. Dazu verlangen einige Gesellschaften eine Aufstellung der bereits vorhanden Zahnschädigungen vor dem Versicherungseintritt. Wartezeiten bis zur ersten Leistungsberechtigung müssen auch mit einkalkuliert werden. Zumindest jedoch reduzierte Leistungen, die nach Ablauf der ersten Versicherungsjahren stufenweise angehoben werden.
Jüngere Menschen mit gesunden Zähnen und der Motivation, diesen Zustand zu erhalten, suchen den Zahnarzt regelmäßig auf. Neben dem Routine-Check wird auch die empfohlene Zahnreinigung durchgeführt. Zahnstein-Entfernung setzt die Professionalität von Zahnmedizin voraus. Die regelmäßige Kostennote kann durch eine günstige Zusatzversicherung speziell für Zahnerhalt abgefangen werden. Dennoch ist auch ein „fleissiger Zahnarztbesucher“ nicht vor einem nötigen Zahnersatz gefeit. Die Zahn-Zusatzversicherung für Zahnerahlt leistet nicht für Zahnersatz. Der Kassenpatient steht in diesem Fall vor einer größerern „Investition“.
Die Zahnzusatz-Kombi kann Honorarerhöhungen Zahnärzte abfangen
Beide Sparten, Zahnerhalt und Zahnersatz, können mit einer Kombiversicherung vereint werden. Verschiedene Anbieter einer Zahn-Zusatzversicherung stellen die Einzelbereiche sowie auch die Kombination beider Leistungsspektren zur Verfügung. Die DFV – Deutsche Familienversicherung – deckt mit dem ZahnSchutzbrief einen Leistungsbereich ab, der Vorsorgebehandlungen und den Ersatz (Brücken, Kronen, Prothesen) umfasst. Die Zahnarztrechnungen für Zuzahlungen durch hochwertige Zahnfüllungen können ebenfalls an die DFV weiter gereicht werden. So sind bei hohen Zahnarztrechnungen mehr als 500,- Euro Sparpotenzial möglich. Versicherte erhalten den ZahnSchutzbrief der DFV in den ersten drei Monaten mit 50% Rabatt und behalten sogar den Versicherungsschutz, wenn die Zahnzusatzversicherung durch Einkommensverlust beitragsfrei gestellt wird.
Regelmäßig werden gesetzlich Versicherte in irgend einer Form mehr zur Kasse gebeten. Der Begriff „Kassen-Patient“ erhält Schritt für Schritt eine neue Qualität. Beitragserhöhungen, Leistungsreduzierungen oder erhöhte Eigenleistungen für notwendige Behandlungen, finden unterm Strich als höhere Belastungen einen gemeinsamen Nenner. Die aktuell gestiegenen Zahnbehandlungskosten durch die neue Gebührenordnung für Zahnärzte, können mit einer privaten Zahnzusatzversicherung vermieden werden.
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