Für gesetzliche Krankenversicherte wird es voraussichtlich ab dem Jahr 2021 neu teurer werden. Die verantwortlichen Minister haben sich auf eine Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages geeinigt.
Corona bietet zahlreiche Gelegenheit für die Lockerung weiterer Gelder

Schlechte Nachrichten für alle sozialversicherungspflichtige und gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber. Sämtliche Beteuerungen über die „Stabilität“ der Krankenversicherungsbeiträge sind über Bord geworfen. Mit der Erklärung der Corona-Krankheit als Pandemie sowie den eingeleiteten Maßnahmen wie z.B. die Einführung von Massentests und den wirtschaftlichen Folgen des verordneten Lockdowns wurde ein neues Liquidität forderndes Umfeld geschaffen. Die Reserven des Gesundheitsfonds von ursprünglich etwas über 20 Milliarden Euro sind anscheinend versickert.
Ab dem Jahr 2021 werden die durchschnittlichen Zusatzbeiträge in der gesetzl. Krankenversicherung voraussichtlich von aktuell 1,1 Prozent auf 1,3 Prozent angehoben. Die Begründung ist „direkt“. Die Krankenkassen haben aufgrund der erklärten Corona-Krise mit Mehrausgaben zu kämpfen und es drohe eine Finanzlücke von rund 16,6 Mrd. Euro.
Die Anhebung des Zusatzbeitrages zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben zu verantworten der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sowie der Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD). Mit der Erhöhung des Zusatzbeitrages steigt der durchschnittliche Gesamtbeitrag von derzeit 15,7 Prozent auf 15,9 Prozent an.
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