Wegfall der Zusatzbeiträge durch die Krankenkassen. Eröffnete „Hintertür“ durch individuelle Beitragssatz-Anpassungen und Anhebung der Pflegebeiträge in mehreren Stufen. Das Resümee der Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD zum Gesundheitswesen. Die Arbeitnehmer schneiden recht schlecht ab und die Arbeitgeber stehen außen vor.

Die neuen Vorteile im Gesundheitssystem gelten Krankenkassen sowie Arbeitgeber

Gesundheitssystem
Neue Regeln zulasten der Arbeitnehmer

Sollte das Eingeleitete zur Vollendung gebracht werden, erwartet die Arbeitnehmer im Laufe der nächsten Regierungsperiode ein kleines Paket an Anpassungen im Gesundheitssystem. Das betrifft die gesetzliche Krankenversicherung sowie die Pflegeversicherung. Als wenn man es nicht anders erwartet hätte, kommen die Arbeitnehmer eher schlechter als besser davon.

Die gute Nachricht zuerst. Krankenkassen werden von ihren Mitgliedern künftig keine Zusatzbeiträge mehr erheben, falls das Budget aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreichen sollte.
Die Kehrseite der Medaille: Beitragssätze können durchaus angehoben werden und in diesem Fall bleibt der erhöhte Anteil zu hundert Prozent beim Arbeitnehmer hängen. Den Krankenkassen soll die Möglichkeit eröffnet werden, den Kapitalmangel durch prozentuale Anhebung des Beitragssatzes, gekoppelt an die Einkommenshöhe anzuheben. Der Anteil vom Arbeitgeber bleibt dagegen unberührt. Der allgemeine Beitragssatz soll auf 14,6 Prozent fixiert werden. Für den Arbeitgeber gilt ein festgelegter Beitragsanteil von 7,3 Prozent. Jegliche Anhebungen gehen zu Lasten des Kassenmitglieds.

Steigender Beitragssatz in der gesetzlichen Pflegeversicherung

Es war ein offenes Geheimnis, dass die Beiträge für die Pflegeversicherung höhere Werte annehmen müssen. Die Pflegefälle werden ansteigen und Ziel sei es, das Pflegepersonal höher zu entlohnen sowie für verbesserte Pflegeleistungen zu sorgen. Ins Gespräch sind auch die bisher durch das Netz gefallenen Demenzerkrankungen gekommen.

Bei den Verhandlungen zwischen der Union und der SPD war man sich schnell darin einig, dass der Pflegebeitragssatz angehoben werden muss. Konkret soll der Beitrag bis spätestens zum 01.01.15 um 0,3 Prozent angehoben werden. Gleichzeitig soll ein neu geschaffener Pflege-Kapitalfonds für die Abmilderung künftiger Beitragsanhebungen sorgen. Hierfür werden 0,1 Prozent der geplanten Beitragsanpassungen vorgesehen. Die weiteren 0,2 Prozent sind für die Verbesserung der Pflegeleistungen reserviert.

Weitere 0,2 Prozent Aufschlag sollen zum Ende der kommenden Legislaturperiode realisiert werden. Dieser Anteil der angehobenen Pflegebeiträge soll Verwendung für die an Demenz erkrankten Patienten finden.

Vorteile oder Nachteile? Reine Abwägung

Einen vermeintlichen Vorteil für die Kassenmitglieder stellt der Wegfall der Zusatzbeiträge dar. Doch in erster Linie werden die Kassen selbst vor einer Abwanderung ihrer Mitglieder bewahrt. Bisherige Erhebungen von Zusatzbeiträgen führten zu verstärkter Mitglieder-Flucht. Unterm Strich bleibt den Krankenkassen ein Instrument für das Eintreiben von mehr Beitragsgeldern offen, ohne dabei die Arbeitgeberverbände sauer aufstoßen lassen zu müssen. Für die Mitglieder bleibt aber nach wie vor der Weg, von zusätzlichen Leistungen, weit über die Regelsätze hinaus, aus dem „Krankenkassen-Pool“ individuell auszusuchen.

„Verbesserte Pflegeleistungen“ sind keinesfalls mit der Schließung einer Finanzierungslücke gleichzusetzen. Wenn das Pflegepersonal dem Patienten mit dem täglich zweifachen statt einfachem Pflaster-Wechsel die doppelte Leistung erbringt, führt dennoch kein Weg an einer privaten Pflegetagegeldversicherung vorbei. Die gesamten Pflegekosten werden die gesetzlichen Leistungen auch künftig weit übersteigen und Betroffene sowie Familienangehörige in die finanzielle Ecke drängen. Das Motto lautet trotz aller (scheinbaren) Verbesserungen: So früh wie möglich privat mit einer Pflegezusatzversicherung vorsorgen.


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