Für Angestellte wird die Hürde zum Eintritt in die Privatkrankenversicherung ab 2016 deutlich angehoben. Die Versicherungspflichtgrenze lautet ab dem kommenden Jahr 56.250 Euro jährlich.

Versicherungspflichtgrenze steigt um 1.350 Euro pro Jahr

Gesundheitssystem
Ab 2016 gilt eine höhere Hürde für Wechsel in PKV

Es hing schon seit Anfang September in der Luft, nun ist es offiziell. Die Versicherungspflichtgrenze für den Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) wird von derzeit 54.900 Euro brutto jährlich auf 56.250 Euro angehoben.

Mit der Anpassung folgt man der allgemeinen Lohnentwicklung in Deutschland, die allerdings nicht jeden Angestellten automatisch betroffen haben muss. Umgerechnet mindestens 4.687,50 Euro brutto im Monat sind kein Pappenstil.

Wer ab dem kommenden Jahr als Angestellter über mindestens 56.250 Euro Gehalt verfügt, kann in die private Krankenversicherung wechseln. Gehälter in der unteren „Gehaltsklasse“ qualifizieren lediglich für die Krankenkasse. Der bereits privat Versicherte rutscht automatisch in die GKV zurück, falls sein Gehalt nun unter die Versicherungpflichtgrenze fällt und der Chef von einer Anpassung „gemäß allgemeiner Lohnentwicklung“ absieht.

Eine für den Verbleib in der PKV notwendige Gehaltserhöhung könnte den Bereich um knapp 113,- Euro mtl. umfassen, wenn mit der aktuellen Versicherungspflichtgrenze bereits die Schmerzgrenze erreicht war. Andernfalls bleibt nur noch die Rückkehr zur GKV.

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