Betrug oder Versehen bei den Abrechnungen der Gesundheitsleistungen der Kliniken bzw. Krankenhäuser sei dahin gestellt. Zumindest entstand den Kassenmitgliedern bisher ein Schaden von rund 2,3 Mrd. Euro. Der Krankenkassen Spitzenverband stellte bereits in drei Jahren in Folge fehlerhafte Rechnungen mit einer Quote von mehr als 50% fest.
Der Beitragssatz der GKV könnte um 0,2 Prozentpunkte gesenkt werden

Einfach 2 Pflaster und 1 Verband dazu
„Passend“ zum Thema neue Beitragsregelungen in der gesetzlichen Krankenversicherung ab 2015 könnte zu den „Milliarden-Umwälzungen“ im Gesundheitswesen ein potenzieller Sparfaktor von 2,3 Milliarden Euro angerechnet werden. Dieser Betrag wird vom Spitzenverband der Krankenkassen als Schaden benannt, der durch falsche Abrechnungen der Kliniken entstanden sei. Die Informationen liegen der Frankfurter Rundschau (Dienstagsausgabe) vor.
Laut den Auswertungen des Spitzenverbandes waren im Jahr 2012 beinahe 53 Prozent aller geprüften Rechnungen der Klinken bzw. Krankenhäuser zu hoch. Die zu hohen Kosten kamen entweder durch „übertrieben“ dargestellten Behandlungsumfang zustande, oder gleich durch das Hinzufügen von „Fantasie-Behandlungen“. Im Jahr 2011 wurde eine Fehlerquote von knapp 52 Prozent festgestellt und im ersten Halbjahr 2013 einen Anteil der monierten Abrechnungen von knapp 53 Prozent.
Schwerwiegende Konsequenzen blieben offenbar aus und die „Nachlässigkeiten“ bei der Auflistung der Behandlungen scheinen durchaus rentabel zu sein. Der Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung könnte bei korrekter Abrechnung der rund 2.000 Krankenhäuser um 0,2 Prozentpunkte abgesenkt werden.
Ab dem kommenden Jahr stehen die Krankenkassen untereinander in „verschärfter Konkurrenz“. Die Maßnahmen der Bundesregierung „verdonnern“ die Gesetzlichen zum gewissenhaften Umgang mit den Kosten. Zwar erhalten die Kassen das Recht, bei finanziellem Bedarf Zusatzbeiträge in Abhängigkeit zum Einkommen des Arbeitnehmers zu erheben, aber das Kassenmitglied sollte möglichst nicht auf Fluchtgedanken kommen. Dennoch rechnen die meisten Gesundheitsexperten mit langfristig ausgerichteten Beitragsanhebungen in der gesetzlichen Krankenkasse.
Eine neue Regelung der gegenseitigen „Kostenüberwachung“ zwischen Kliniken und Krankenkassen wäre hilfreich, doch hier ist wieder der Gesetzgeber gefragt.
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