Für Arbeitnehmer und Rentner könnten ab 2019 die Krankenkassenbeiträge sinken. Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung der Beiträge kehrt wieder die Parität zurück. Zusatzbeiträge werden künftig auch vom Arbeitgeber getragen.

Bundesregierung verspricht sich Beitragsstabilität

Gesundheitskarte
Kassenbeiträge werden wieder hälftig gezahlt

Die Bundesregierung hat die Wiedereinführung der gleichmäßigen Aufteilung der Beiträge für die gesetzliche Krankenkasse beschlossen. Der Bundestag stimmte am Donnerstag der entsprechenden Gesetzesvorlage zu. Damit beginnt ab 2019 wieder die hälftige Beitragszahlung zwischen Arbeitnehmern (sowie Rentnern) und Arbeitgebern.

Mit der Rückkehr der sog. Parität bei den Krankenkassenbeiträgen entfällt somit für die Arbeitnehmer auch ein Teil der Last durch die von den Krankenkassen seit dem Jahr 2015 erhobenen Zusatzbeiträge. Diese liegen bundesweit im Schnitt bei 1,0 Prozent und werden derzeit noch von den Arbeitnehmern alleine getragen. Der allgemeine Beitragssatz liegt aktuell bei 14,6 Prozent.

Die Bundesregierung verspricht sich mit der Gesetzesänderung eine Entlastung in Höhe von 7 Milliarden Euro für Beschäftigte und Rentner. Gleichzeitig sieht das verabschiedete Gesetz Maßnahmen für eine Stabilisierung oder gar Absenkung der Krankenkassenbeiträge vor. Bei den Zusatzbeiträgen wäre eine Absenkung von mind. 0,1 Punkten ab 2019 möglich. Krankenkassen mit hohen Geldreserven werden ab 2020 zusätzlich dazu verpflichtet, ihren finanziellen Puffer solange abzubauen, bis die monatlichen Ausgaben nicht mehr überschritten werden.

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