Die Tage bis zum Ablauf der Frist sind gezählt. Nur noch bis zum 31. Dezember 2013 sind alle Pflichtversicherte, die keiner Krankenkasse angehören, von der Nachzahlung befreit. Anschließend kann es wieder sehr teuer werden.

Noch bis 31. Dezember bei einer Krankenkasse anmelden

Gesundheitskassen
Frist Nachzahlbefreiung GKV läuft ab

Die „Gnadenfrist“ für nicht versicherte Personen in Deutschland läuft bereits seit Monaten, genauer seit dem 01. August 2013. Mit dem in Kraft treten des „Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung“ wurden auch die Personen berücksichtigt, die obwohl dazu verpflichtet noch keiner Krankenversicherung angehören.

Noch läuft die Zeit, in der die sonst fällige Nachzahlung unter den Tisch gefallen lassen wird. Am 01. Januar 2014 ist es bereits zu spät.

Die rechtzeitige Anmeldung bei einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) verläuft bis zum 31.12. ohne finanzielle „Schmerzen“. Bis dahin gilt ein Erlass der Beitragsschulden. Davon sind rund 140.000 Personen in Deutschland betroffen.

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft seit dem 01.08.13 die Nachzahlung von säumigen Kassenbeiträgen. Der bisherige (Wucher-) Zins als Säumnisaufschlag auf die ausstehenden Beiträge wurde von 5 Prozent monatlich auf 1 Prozent mtl. reduziert. Die deutliche Reduzierung der finanziellen Entlastung gilt sogar rückwirkend.

Wer als nicht Versicherter die verbleibende Zeit bis zum Ablauf der Frist als „Kostenvergünstigung“ mit einkalkulierte, sollte sich langsam auf die Beine begeben, um noch rechtzeitig die Mitgliedsnummer einer Krankenkasse zu erhalten. Welche Krankenversicherer derzeit mit besonderen Gesundheitsleistungen hervorstechen, kann hier herausgefunden werden. Für Sparfüchse bietet der Griff zur „Online-Krankenkasse“ BIG direkt eine Gelegenheit. Wie bereits in diesem Jahr erhalten alle Kassenmitglieder auch im Jahr 2014 100,- Euro Beitrag erstattet.


Tarifomat24.de

970x250