Mit den geplanten Anpassungen bei der Pflegereform 2017 sollen die Leistungen für die Familienangehörigen der Betroffenen angehoben werden. Finanziert werden die Mehrausgaben voraussichtlich mit höheren Beiträgen für die Arbeitnehmer.

Am Mittwoch entscheidet das Kabinett über die aktuelle Fassung der geplanten Nachbesserungen an der Pflegereform. Das „zweite Pflegestärkungsgesetz“ soll ab 2017 in Kraft treten.
Mit den weiteren Anpassungen werden wie auch bei den zum Start 2015 eingeführten neuen Regelungen die Familienangehörigen der pflegebedürftigen Personen in den Mittelpunkt gerückt. Arbeitnehmer haben seit Jahresbeginn die Gelegenheit, für die Pflegeaufnahme eines Familienangehörigen kurzfristig aus dem Berufsleben auszusteigen. Alternativ steht für die Überbrückung eines langwierigen Einkommensverlust der Weg für einen zinslosen Kredit offen.
Eine weitere Entlastung für die Angehörigen von pflegebedürftigen Personen besteht aus der Fortsetzung der Arbeitslosenversicherungs-Beiträge über die bisherige maximale Begrenzung von 6 Monaten hinaus, wenn die Auszeit aus dem Beruf in Anspruch genommen wird. Zusätzlich übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung auch die Pflegeversicherungsbeiträge des pflegenden Angehörigen, sofern dieser den bedürftigen Familienangehörigen (ab Pflegestufe 2, neue Definition ab 2017) pro Woche mindestens 10 Stunden auf mindestens 2 Tage verteilt pflegt.
Mit dem Start der zweiten Pflegereform werden die bisherigen Pflegestufen I bis III um zwei weitere Stufen ergänzt. Der Schwerpunkt auf die rein körperlichen Gebrechen des Pflegebedürftigen wird zu einem höheren Anteil auf die psychischen Symptome gelegt. Die Leistungen für an Demenz erkrankte Personen werden angehoben.
Ab 2017 erneut höhere Beiträge für Pflegeversicherung geplant
Mehr Leistungen auf der Ausgabenseite erfordern einen erhöhten Zufluss von Geldern. Die mit der Pflegereform 2017 geplanten Mehrleistungen sollen über die erneute Anhebung der Pflegeversicherungsbeiträge um 0,2 Prozentpunkte finanziert werden. Der Jahreswechsel auf 2015 brachte den Arbeitnehmern bereits eine Beitragsanhebung um 0,3 Prozentpunkte ein.
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