Für die gesetzliche Pflegeversicherung steht eine erneute Reform in Aussicht. Bundesgesundheitsminister Spahn plant diesbezüglich eine Obergrenze der Eigenanteile sowie ein zeitliches Limit. IW Köln kritisiert die erneute Anwendung einer Gießkanne.
Viele Betroffene hätten derlei Förderung gar nicht nötig

Die vom Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgestellte (wiederholte) Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung stößt auf Kritik. Diese Visionen seien schlicht zu pauschal und berücksichtigten nicht die im Bundesgebiet sehr unterschiedlichen Pflegekosten. Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) spricht von der erneuten Anwendung der simplen Gießkanne. Dadurch werden Pflegebedürftige, welche diese Hilfe kaum benötigten, zu unberechtigten Nutznießern.
Das Pflegesystem ist derart konzipiert, dass von der Pflege betroffene einen Teil der anfallenden Kosten selbst begleichen müssen. Im bundesweiten Durchschnitt liege der Eigenanteil derzeit bei 774 Euro pro Monat. Dies betreffe jedoch nur die wesentlichen Pflegeleistungen. Hinzu kommen Anteile für die sog. Investitions-, Verpflegungs- und Unterkunftskosten. Diese lassen den durchschnittlichen Eigenanteil auf inzwischen 2.015 Euro pro Monat hochschnellen. Der Bundesgesundheitsminister will anhand seiner geplanten Pflegereform an den steigenden Eigenanteilen im Bereich der stationären Pflege ansetzen. Dies solle in Form einer Begrenzung der Eigenanteile für höchstens drei Jahre und höchstens 700 Euro gestaltet sein. IW kritisiert diese Pläne wegen „fragwürdiger Verteilungswirkungen“.
Diese pauschale Entlastung der Pflegebedürftigen entlaste vor allem die Gutverdiener. Im Bundesgebiet fallen die erforderlichen Eigenanteile höchst unterschiedlich aus. So müssen Betroffene in den neuen Bundesländern weitaus weniger zuschießen als die Betroffenen in den alten Bundesländern. Somit profitierten von einer Deckelung der Eigenanteile für die wesentlichen Pflegeleistungen auf 700 Euro lediglich die Bedürftigen in den Bundesländern, in denen die Eigenanteile deutlich höher als 700 Euro ausfallen. So z.B. in Nordrhein-Westfalen, Berlin, Bayern und Baden-Württemberg. Weiterhin profitierten von der Begrenzung auf drei Jahre die Pflegefälle, welche auf eine entsprechend langfristige Pflege in einem Heim angewiesen sind. Das treffe vor allem auf die Fälle zu, wo die Pflegebedürftigen auch die Heimversorgung für vier oder fünf Jahre aus eigener Tasche bezahlen könnten.
Besser sei es, anstatt mit der Gießkanne zu verteilen, die Förderung gezielt anzusetzen. Eine Unterstützung der privaten Pflegevorsorge sei lt. IW der richtige Weg. Zwar plane Spahn diesen Weg zusätzlich, aber dies erforderte keine Deckelung der Eigenanteile.
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