Immer mehr Privatversicherte geraten in die Beitragsfalle, wenn es zu einer unerwarteten finanziellen Schieflage kommen sollte. Am Ende werden die Beiträge für die Privatkrankenversicherungen nicht mehr bezahlt. Nun soll ein sog. Nichtzahler-Tarif zur PKV dem Anstieg der säumigen Versicherten Einhalt gebieten.

Altschulden bleiben ebenso wie Kostenrisiken

PKV Nichtzahlertarif
Nichtzahlertarif weist Risiken auf

Der vom Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) geplante Nichtzahler-Tarif für Privatversicherte, die nicht mehr in der Lage sind, ihre Beitragszahlungen zu entrichten, scheint nur eine halbherzige Lösung des Problems bewirken zu können. Dennoch ist das Problem nicht von der Hand zu weisen, dass immer mehr PKV-Versicherte aufgrund finanzieller Notlagen keine Beiträge mehr zahlen können.

Der PKV-Verband geht inzwischen von mehr als 150.000 Versicherten aus, die den Privatversicherern inzwischen über 500 Millionen Euro Beiträge schulden. Ein sog. Nichtzahler-Tarif soll die PKV-Anbieter entlasten und den Versicherungskunden dennoch eine Gesundheitsleistung bieten können.

Derzeit wird an einem Gesetzesentwurf gearbeitet, der noch rechtzeitig vor der kommenden Bundestagswahl unter Dach und Fach gebracht werden soll.

Von einer mit dem Nichtzahlertarif geglückten Lösung könne jedoch nicht gesprochen werden, sofern diese geplante Alternative als eine ausgewogene Leistungsverteilung bezeichnet werden sollte. Vielmehr handelte es sich lt. Ozan Sözeri, Geschäftsführer des Verbraucherschutzportals und PKV-Expertenteams WIDGE.de, um eine „Notlösung“, die lediglich das Notwendigste bereitstellte, aber dennoch nicht vor erheblichen Kosten schützte, falls dennoch größere Behandlungen erforderlich würden.

Der neue Nichtzahlertarif sieht lediglich Notfallleistungen in Form von minimalen Behandlungen für akute Erkrankungen und Schmerzen sowie Grundversorgungen bei Schwangerschaft vor. Versicherungskunden müssten mit dem Nichtzahler-Tarif mit einem monatlichen Beitrag in Höhe von rund 100,- Euro rechnen.

Automatische Umstellung auf Nichtzahler-Tarif
Privatversicherte sollen lt. dem Gesetzesentwurf automatisch in den Sondertarif umgestellt werden, sobald der dritte Monatsbeitrag zum bisherigen Regel-Tarif ausgefallen ist. Eine Befreiung von den bisherigen Beitragsschulden ist nicht vorgesehen.

Auch der „freiwillige“ Wechsel in den sogenannten Basistarif sieht Sözeri als eine schlechte Alternative an. Letztendlich würden diese Angebote mit den grundlegenden Versorgungen zu überteuerten Preisen erhältlich sein. Zwar bietet der monatliche Beitrag von rund 100,- Euro gegenüber den bisherigen Kosten eine deutliche Erleichterung zu den finanziellen Belastungen, aber neben den gebliebenen Altschulden erscheinen auch die zugesprochenen Gesundheitsleistungen alles andere als attraktiv.

Grundlegend sollten sich Kunden, die sich privat versichern wollen, vorweg umfassende Informationen einholen und auf jeden Fall bedenken, dass die späteren Beitragserhöhungen unweigerlich eintreffen werden, so der Gründer von WIDGE.de. Besonders Privatversicherte, die bereits einige Jahre im Tarif verblieben sind, könnten ihre Vorteile durch geringere Beiträge bei gleichbleibenden Leistungen sichern, wenn der PKV-Tarif innerhalb der Versicherungsgesellschaft gewechselt würde. „Bei gleichem Leistungsniveau lassen sich so durchschnittlich 270 Euro des monatlichen Beitrags einsparen“, so Sözeri.


Angesichts des „Preis-Leistungs-Verhältnisses“ zum Nichtzahler-Tarif drängt sich die Vermutung auf, dass die geplante Regelung (natürlich) primär den Versicherungen eine entscheidende Entlastung einbringen soll, aber für die Versicherten lediglich ein Leistungspaket mit Alibi-Funktion zur Verfügung stellte.

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