Im Jahr 2015 werden viele Privatkrankenversicherte für ihre „Zurückhaltung“ in der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen mit einer üppigen Beitragsrückerstattung belohnt. Im Anschluss könnte die Freude am Geldsegen jedoch sehr schnell verfliegen. Im Gespräch sind Beitragserhöhungen im zweistelligen Prozentbereich.

Bundesärztekammer setzt Verhandlungsbasis sehr hoch an

Kostenfalle
Nach Geldsegen in der PKV könnte
der große Schrecken folgen

Im Jahr 2015 können sich viele privat Krankenversicherte auf eine ordentliche Rückzahlung von Teilen der Beiträge freuen. Voraussichtlich fließen gut 630 Millionen Euro zurück an die Privatversicherten. Einzelne Privatversicherte erstatten sogar Beiträge für bis zu einem halben Jahr zurück. Angesichts der wahrscheinlich überdurchschnittlich hohen Beitragserhöhungen ab nächstes Jahr, sollten die erstatteten PKV-Beiträge lieber in einem eigenen „Haushalts-Fonds“ angelegt werden.

Die Versicherer belohnen ihre Kunden vor allem für den „sparsamen Umgang“ mit der medizinischen Versorgung. Wer nur wenig oder überhaupt keine Versicherungsleistungen in Anspruch nimmt, erhält in der Regel auch einen entsprechenden Teil der Beitragszahlungen erstattet.

So sieht der Versicherer Debeka im Jahr 2015 rund 355 Millionen Euro an Rückzahlungen vor. Die Kunden der Signal Iduna und Deutscher Ring können sich auf ca. 115 Millionen Euro freuen. Die Continentale und Hallesche lassen voraussichtlich 68, bzw. 62 Millionen Euro zurückfließen.

Die Freude über die üppigen Beitragserstattungen in der Privatkrankenversicherung könnte aber nur für kurze Dauer sein. Zwar wurden noch keine offizielle Zahlen genannt, aber die kommenden Anhebungen der PKV-Beiträge könnten mehr als deutlich ausfallen. Aufgrund des komplexen Regelwerks für die Privatversicherer ist eine gleichmäßige Anpassung der Beitragshöhen kaum möglich. Aus diesem Grund verlaufen die Anpassungen in der Regel sprunghaft. In den vergangenen zwei Jahren war es um die Beitragsanpassungen in der PKV sehr ruhig bestellt.

Stets steigende Gesundheitskosten gehören mittlerweile zum Standard und finden bei der Begründung der Beitragserhöhungen stets einen Platz auf der Liste. Derzeit befindet sich der PKV-Verband in Verhandlung mit der Bundesärztekammer. Im Mittelpunkt steht die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Offenbar wird um die anvisierte Erhöhung der einzelnen Posten geradezu geschachert. Im Gespräch seien Gebührenanhebungen, die die Privatkrankenversicherer zu Beitragserhöhungen im zweistelligen Prozentbereich nötigen würden. Es handelte sich seitens der Ärztekammer „lediglich“ um das obere Ende der Verhandlungsbasis, aber selbst die Goldene Mitte dürfte für zahlreiche Versicherte der Schlag in die Magengrube bedeuten.

PKV Tarifwechsel


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