Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) verfolgt die teils sehr häufig aufgetauchten Lockvogel-Angebote mit unrealistischen Beitragshöhen. Diese Billigangebote seien irreführend und lockten Verbraucher in die Hände von Adresshändlern im Ausland.
PKV Lockvogel-Angebote schaden Verbraucher und Branche

In bereits sehr vielen E-Mail Postfächern landeten mit Regelmäßigkeit Angebote für eine Privat Krankenversicherung, die schon ab einem Monatsbetrag für weniger als 60,- Euro zu haben sein sollen.
Mit diesen Angeboten handelte es sich um „irreführende Werbung“, die gegen das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs verstießen, so der PKV. Fragwürdige Werbetricks, die mit den realen Angeboten einer Privaten Krankenversicherung nichts zu tun haben.
Der Verband fürchtet um den Ruf der gesamten Branche und leitete bereits vor Monaten juristische Maßnahmen gegen dieses Werbevorgehen ein.
Der übliche Schutzumfang einer privaten Krankenversicherung sei für die genannten Billigst-Beiträgen nicht zu haben. Das ergab auch eine Abfrage bei den PKV-Unternehmen die gleichzeitig Verbandsmitlieder sind. Derart geringe Beiträge seien wenn nur in Ausnahmefällen möglich, wenn z.B. eine spezielle Zielgruppe (z.B. Beamtenanwärter und Studenten) eng geknüpfte Voraussetzungen erfüllten und die Tarife individuell kalkuliert wurden. Mit der typischen privaten Krankenvollversicherung habe dies nichts gemeinsam.
Der PKV-Verband mahnte bereits acht Anbieter im Bundesgebiet ab. Bei zahlreichen Lockvogel-Angeboten sei aber der Weg der Abmahnung nicht erfolgversprechend. Die Urheber der PKV-Lockvogelangebote befinden sich im Ausland. Der Verdacht liege nahe, dass sich hinter diesen „dubiosen Internetadressen“ Adresshändler verstecken. Verbraucher sind dazu aufgefordert, über vorbereitete Fragebögen ihre persönlichen Daten preiszugeben.
Zu den ersten Erfolgen gegen diese irreführenden Lockvogel-Angebote für die Privat Krankenversicherung zählen dem Verband bereits fünf vorliegende Unterlassungserklärungen. Der PKV-Verband wird sich weiterhin gegen diese Täuschungen der Verbraucher einsetzen.
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