Pflegezusatzversicherung schließt riesige Lücke für Demenzerkrankungen

Als die Bundesregierung dem Sozialversicherungssystem durch die Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung ein weiteres Standbein hinzufügte, war der allgemeine Jubel etwas verhalten.
Die Pflegeversicherung wurde zwar richtig als eine Notwendigkeit erkannt, aber pauschal ausgedrückt: „Was der Staat fabriziert, hat irgendwo einen mächtigen Haken und es hinkt irgendwo“. Ganz nebenbei ist das Sozialversicherungssystem „unfreiwillig“, ebenso die zu zahlenden Beiträge, bzw. der weitere Schwund vom Brutto-Einkommen.

Es dauerte auch nicht lange, da war bereits die erste Reform zur Pflegeversicherung fällig. Der kurze Zeitabstand zwischen Neu-Erfindung und Restaurierung ist zumindest ein Indiz für einen zu offensichtlichen Pfusch, als dass man diesen noch länger im Raum stehen lassen könnte. Den einzelnen Leistungsbereichen der Pflegeversicherung wurden Änderungen und Verbesserungen hinzugefügt.
Zu große Lücken wurden geschlossen, unzureichend Durchdachtes aus der Welt geschafft. Die Popularität der Sache stand wohl über der Vernunft.

Eine einheitliche Regelung setzt einheitliche Menschen voraus

Mit der Definition der Pflegestufen von 0 bis III wurden nur oberflächlich scharfe Grenzen gesetzt.
Der betroffene Mensch läßt sich jedoch nicht so eindeutig in eine „Kaste klassifizieren“, geschweige sein unfreiwilliges Krankheitsbild. Wer sich zu Hause besser fühlt, oder ob die Nähe der ärztlichen Versorgung im stationären Aufenthalt bevorzugt wird, ist für den persönlichen Pflegefall unerheblich, die Frage wird zur vordefinierten Kostenerstattung gar nicht gestellt.

Eine drohende Pflegebedürftigkeit im Alter ist nichts Neues

Die Menschen in Deutschland werden immer älter, schon seit Jahren bekannt. Das gilt ebenso für die steigenden Risiken, im hohen Alter zu einem Pflegefall zu werden, eine logische Konsequenz. Ein hohes Alter zu erreichen ist nicht mit immerwährender Gesundheit gleich zu setzen, ebenfalls nichts Neues.
Um so verwunderlicher, dass die Erfinder einer solch umfassenden Einrichtung wie die Pflegeversicherung, stets damit beschäftigt sind, Versäumnisse und Fehler auszubügeln.

Stark ansteigende Zahl von pflegebedürftigen Menschen

Es liegt klar auf der Hand. Der Extremfall im relativ jungen Alter aus gesundheitlichen Gründen in einen Pflegefall Stufe III zu rutschen, kommt selten vor. Allerdings zeigen die Statistiken eine hochschnellende Kurve zur Anzahl der Betroffenen zwischen den über 60-, 70- und 80-jährigen Menschen. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist selbst nach getaner „Reparatur“ noch derart lückenhaft, dass ein Pflegefall Rentenbezüge vernichten und angespartes Kapital in windeseile auffressen kann. Im Pflegefall sind die Spielräume für „Sparmaßnahmen“ sehr eng. Die erste Voraussetzung für Kosteneinsparungen ist das strikte Einhalten der vorgegebenen Voraussetzungen zum Bezug von Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Wer auch nur seinen geringfügig eigenen Willen in Anspruch nimmt, zahlt drauf.

Kommen auf diese Weise Monat für Monat Eigenleistungen von z.B. 1.200,- Euro zusammen, dann ist schnell berechnet, wieviel von der Rente übrig bleibt, nachdem die ggf. vorsorgliche Privatrente gegengerechnet wurde. Reichen die Summen nicht aus, steht der nächste Blick auf die Spar- und Vermögenskonten an. Eigenleistungen zur Pflege mit Beträgen um die 14.400,- Euro pro Jahr, sind wohl nur in den wenigsten Fällen durch reine Zinsrenditen aufzubringen.
Die Differenz zwischen erbrachte Pflegekosten und den Erstattungen durch die gesetzliche Pflegeversicherung, frisst Stück für Stück das eigene Kapital auf. Sollte das bisherige Vermögen auf eine Null reduziert worden sein, werden die Klingeln der Angehörigen geputzt und höflich nachgefragt.

Eine Pflegeversicherung ist trotz aller Lücken notwendig

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist von Grund auf eine notwendige Sozialversicherung. Umgekehrt betrachtet könnte man sogar trotz der mangelhaften Leistungen etwas Positives herausziehen. Deren Existenz reduziert die Beiträge zu einer privaten Pflegeversicherung, die ansonsten für 100% der Pflegekosten aufkommen könnte / müsste. Somit „reduziert“ sich die Notwendigkeit der Vorsorge auf eine private Pflege-Zusatzversicherung.

Trotz neuer Reformen wird gerne Übersehen oder Vergessen

Es scheint als hätte sich nach der letzten Reform zur gesetzl. Pflegeversicherung die Altersdemenz aus dem Nichts heraus entwickelt. Die Wahrheit wird wohl eher darin zu finden sein, dass die möglichen Konsequenzen von Altzheimer Erkrankten schlicht nicht bedacht wurden. Pflegestufe 0 ist in vielen Fällen von Demenz schon zu hoch angesetzt, um von der gesetzlichen Pflegeversicherung überhaupt Leistungsansprüche geltend machen zu können. „Das passt so nicht ins Schema“ und schon stehen die Fälle der aufkommenden Volkskrankheit im hohen Alter außen vor. Die fantasievolle Beschreibung „Einschränkungen in der Alltagskompetenz“ hilft nicht darüber hinweg, dass Demenzerkrankte sehr wohl Pflegefälle sein können, aber aufgrund der nicht zutreffenden Voraussetzungen (Schema) eben keine Leistungsansprüche eintreten. Im „Besten Fall“ leistet die gesetzl. Pflegeversicherung mit maximal 200,- Euro pro Monat.

Die Entwicklung der Pflegeversicherung ist ein typisches Bild. „Was der Staat nicht kann, oder will“, muss die Privatwirtschaft wieder gerade biegen. An einem Ende halbherzige Lösungen bereitstellen und dabei am anderen Ende große Lücken hinterlassen. Betrachtet man diese Vorgehensweise aus der Sicht der Bundesregierung, nennt man dies als „die Strategie der Chancenbereitungen“.

Inzwischen gibt es von zahlreichen Versicherungsgesellschaften die unterschiedlichen Angebote einer Pflegezusatzversicherung. Die erbrachten Leistungen der Privatpflegeversicherungen stopfen die zahlreichen staatlichen Löcher nach Wahl des Versicherungsnehmers. Die finanziellen Risiken der Pflegestufen 0 bis III können individuell oder auch in Kombination aufgefangen werden. Alle Pflegeversicherungen haben jedoch den gemeinsamen Nenner, die notwendigen Eigenleistungen bis zu einem bestimmten Betrag zu übernehmen.

Finanzielle Leistungen bei Demenzerkrankungen auch ohne „offziellen“ Pflegefall

DFV
DFV Pflegeversicherung

In die offenbar am Meisten unterschätzte Risikolücke, Demenzerkrankungen ohne die Pflegestufe 0 zu erreichen, wurde als erstes von der Deutschen Familien Versicherung (DFV) berücksichtigt. Innerhalb ihres Pflegeversicherungsprodukts DFV-DeutschlandPflege erhalten Demenzerkrankte finanzielle Leistungen bis zu einer Höhe von 900,- Euro monatlich. Das lt. Versicherung zustehende monatliche Pflegegeld wird im Fall von Demenz und Pflegebedürftigkeit sogar verdoppelt.

Viele Versicherungen sehen für ihre Leistungen diverse Einschränkungen vor, die den Grenzen der gesetzl. Pflegeversicherung sehr ähnlich sind. Dazu gehören z.B. die Voraussetzungen von ausschließlichen Leistungsansprüchen bei stationären Behandlungen. Die DeutschlandPflege der DFV sieht keine Unterschiede und leistet auch bei gewünschter Pflege in häuslicher Umgebung. Versicherungsnehmer werden bei Eintritt in den Pflegefall von den Beitragszahlungen befreit. Das gilt auch bei Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit „trotz bester Gesundheit“.

Es wurde wieder nachgeregelt – Familienpflegezeitgesetz seit 2012

Die jüngste Neuerung rund um das Thema Pflegefälle betrifft das Familienpflegezeitgesetz.
Ein pflegebedürftiges Familienmitglied wird meist von einem anderen Familienmitglied betreut.
Die Personenpflege beansprucht hohen Aufwand und vor allem Zeit. Berufstätige Personen müssten entweder den Beruf aufgeben oder sich anderweitig um eine Lösung kümmern.
Das Familienpflegezeitgesetzt regelt den Ablauf zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Reduziertes Einkommen durch reduzierte Arbeitswochenstunden werden in Einklang gebracht. Der Arbeitgeber leistet mit reduzierter Lohnfortzahlungen im Voraus. Der Arbeitnehmer erhält nach Ablauf der Pflegezeit und Wiedereintritt in die volle Arbeitsleistung, das reduzierte Einkommen solange, bis die Differenz ausgeglichen wurde.

Das Familienpflegezeitgesetz sieht dazu vor, die pflegende Person selbst finanziell abzusichern. Falls die Pflegeperson während ihrer Pflegezeit erkranken und arbeitsunfähig werden sollte, ist ein finanzieller Ausgleich auch im Interesse des Arbeitgebers notwendig. Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung ist aus diesem Grund eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Pflegezeit.
Die Versicherungsgesellschaft muss dafür ein zertifiziertes Produkt bereitstellen können. Die Deutsche Familienversicherung war sehr schnell zur Stelle und konnte als erste Versicherung eine zertifizierte Familienpflegezeitversicherung anbieten.

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