Zahlreiche Privatpatienten werden 2015/2016 drastische Beitragsanhebungen zu stemmen haben, so die Einschätzung von PKV-Experten. Zinsniveau und unflexible Gesetzgebung lassen den Privatversicherern keine Beitragsanpassungen in kleinen Schritten zu.
PKV-Beitragsanhebungen bis in den zweistelligen Prozentbereich

teils drastisch teurer werden
Privatpatienten sollten sich bereits jetzt schon mental auf die Ankunft schlechter Nachrichten einstellen. Die Beiträge für die Privatkrankenversicherung (PKV) drohen bereits ab 2016 drastisch anzusteigen.
Vor allem Privatversicherte, die in den vergangenen Jahren keine oder nur geringfügige Anhebungen der PKV-Beiträge zu stemmen hatten, dürfen sich auf Kostensteigerungen im bis zum zweistelligen Prozentbereich vorbereiten.
Zahlreiche Privatversicherer könnten schon Ende 2015 mit dem Briefversand an ihre Kunden wegen deutlicher Beitragsanpassungen beginnen. Vordergründig für die Prämienzuschläge seien die extrem niedrigen Zinsen an den Finanzmärkten und die durch den Gesetzgeber angelegten Fesseln verantwortlich.
Die Kapitalmärkte werfen zu wenige Renditen ab, um die Altersrückstellungen für die Privatpatienten auf Niveau zu halten. Privatversicherer sind an den Finanzmärkten für den Zugewinn zum Aufbau der Reserven als Investoren tätig. Doch die eingebrochenen Zinsen verhindern ein risikoarmes und zugleich lukratives Anlegen. Die entstandene Reservelücke muss von den Privatversicherern über die Anhebung der Beiträge kompensiert werden.
Eine laufende, den Märkten angepasste Anhebung in kleineren Schritten ist den Versicherern aufgrund geltender Regelungen nicht möglich. Der Gesetzgeber schreibt bestimmte Schwellwerte vor, dessen Erreichen einer nächsten Beitragsanhebung vorangestellt sind. So dürfen Privatversicherer die Prämien erst dann anpassen, wenn die Gesundheitskosten um fünf Prozent anstiegen und die Lebenserwartung ebenfalls um fünf Prozent höher eingeschätzt wird.
Die im vergangenen Jahr von der PKV gestartete Initiative für mehr Flexibilität in der Beitragsgestaltung wurde von der Bundesregierung abgelehnt.
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