Der Druck auf die Privatkrankenversicherungen steigt an. Bei den strengen Regeln für die Bemessungen der Beitragshöhen soll nun Hand angelegt werden, um die großen Sprünge von Beitragsanhebungen in der PKV zu vermeiden.
Privatversicherer wollen mehr Bewegungsfreiheit für ihre Beitragsgestaltung

Die Privatkrankenversicherer können die Beiträge für die PKV nicht nach „Gutdünken“ anheben, sondern müssen sich nach dem relativ eng abgesteckten Rahmen halten. So resultierte das derzeitige Regelwerk regelmäßig in plötzlichen Beitragsanhebungen bis in den zweistelligen Prozentbereich nach einer Zeit der Stille.
Die Branche ist darin bestrebt, die Beitragsregelungen dahingehend anzupassen, dass eine Anhebung der PKV-Beiträge in kürzeren Zeitabständen, allerdings im jeweils geringeren Umfang möglich ist. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) scheint ein offenes Ohr für dieses Anliegen zu haben. VersicherungsJournal fragte zu diesem Thema beim BMF an und erhielt die Antwort, dass derzeit sämtliche Rechtsverordnungen zum Versicherungsaufsichts-Gestz auf den Bedarf einer Änderung geprüft werde.
Die Niedrigzinsphase geht auch an der PKV-Branche nicht spurlos vorüber. Die Unternehmen erhielten für die Altbestände ihrer Kapitalanlagen zwar noch Renditen von rund 4 Prozent, aber bei Neuanlage müsse nur noch mit rund 2 Prozent kalkuliert werden. Diese Marktzinsen stellten einen wichtigen Berechnungsfaktor für den sog. Aktuariellen Unternehmenszins (AUZ) dar. Fällt der AUZ um 0,1 Prozentpunkte, führte dies nach einer Faustregel zu einer Beitragsanhebung um ein Prozent. Ist ein Privatkrankenversicherer dazu gezwungen, den AUZ im Rahmen einer Beitragsanpassung um einen Prozentpunkt abzusenken, so müsse der Beitrag um zehn Prozent angehoben werden.
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