Trotz Millionen-Überschüsse bei den Krankenkassen im ersten Halbjahr 2016 sei die weitere Anhebung der Zusatzbeiträge aufgrund steigender Ausgaben zwangsläufig notwendig. Die Gründe für das dicke Plus und der weiteren Beitragsanhebung schließen sich allerdings gegenseitig aus.
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Zum Thema „notwendiger Anhebung“ Zusatzbeiträge nur Halbwahrheiten?

Die gesetzlichen Krankenversicherungen fuhren im ersten Halbjahr 2016 einen satten Überschuss von rund 600 Millionen Euro ein. Ein Jahr zuvor erwirtschafteten die Krankenkassen im gleichen Zeitraum rund 500 Millionen Euro Defizit.
Ein riesiger Schritt aus dem tiefroten Tal in tiefschwarze Ebenen. Ausschlaggebend für den riesigen Unterschied von 1,1 Milliarden Euro seien lt.
Bundesgesundheitsministerium (BMG) die „weniger gestiegenen Ausgaben“ gewesen. Sie stiegen zwar im ersten Halbjahr um 3,2 Prozent an, aber dennoch weniger „als erwartet“. Den wohl wirklichen Grund für das „wundersame Plus“ trotz weiter gestiegenen Ausgaben, hat sich das BMG wohl wissentlich verkniffen. Die Zusatzbeiträge. Derzeit bei einem Stand von durchschnittlich 1,1 Prozent.
Der Zusatzbeitrag bei den Krankenkassen werde unweigerlich weiter steigen müssen, so der GKV-Spitzenverband. Die Krankenkassen verlangten von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag aus wirtschaftlicher Notwendigkeit heraus, so GKV-Vorstandsvorsitzende Doris Pfeiffer, wie Welt.de (Sonntag) berichtete. Seit längerer Zeit werde schon darauf hingewiesen, dass die Ausgaben wieder stärker steigen als die Einnahmen. „Derzeit können einige Krankenkassen das nur noch über ihre Reserven abfedern“. Die Zusatzbeiträge mussten zwangsläufig erhoben werden, damit die laufenden Ausgaben gedeckt werden können.
Die Aussagen des GKV mögen mit dem dicken Plus von 600 Millionen Euro in den ersten sechs Monaten des Jahres 2016 nicht so richtig zusammenpassen. Immerhin wurde der satte Überschuss von ausschließlich allen Krankenkassen-Sparten erreicht. Dennoch spricht der GKV-Spitzenverband von der Notwendigkeit weiter ansteigenden Zusatzbeiträgen. Bis zum Jahr 2019 müssen die Kassenmitglieder mit einem Zusatzbeitrag von durchschnittlich 1,8 Prozent rechnen.
Finanzierung der Gesundheitsversorgung Migranten wird nicht thematisiert
Kaum oder gar keine Erwähnung findet auch die Tatsache, dass die zugewanderten Flüchtlinge und Migranten Anspruch auf eine Krankenversicherung haben. Dieser Part muss selbstverständlich mitfinanziert werden und hier dürften auch die tiefliegenden Gründe für die „zwangsweise“ Erhöhung der Zusatzbeiträge trotz Millionen-Überschüsse liegen.
Bei Erhöhung Zusatzbeitrag gilt Sonderkündigungsrecht
Erhöht eine Krankenkasse den Zusatzbeitrag, kann das Kassenmitglied von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und zu einer günstigeren Kasse wechseln. Die Kündigungsfrist gilt bis zum Ende des Monats, für den der höhere Zusatzbeitrag zum ersten Mal erhoben wird. Ein formloser Brief reicht bereits aus. Das gilt auch für die nur noch wenigen Krankenkassen, die den Zusatzbeitrag noch nicht erheben und diesen zum ersten Mal einführen wollen. Allerdings ist von der neuen Krankenkasse eine entsprechende Bestätigung für die neue Mitgliedschaft zu erbringen. Diese wird der bisherigen Kasse bis spätestens zum Ende des übernächsten Monats nach der Kündigung vorgelegt.
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