Ob der Wechsel von der PKV zur GKV gelingen kann oder nicht, hängt von der Situation und den Voraussetzungen des Versicherten ab. Teils schwierig, manchmal kinderleicht und für die Älteren sogar unmöglich.
Inhalt
- 1 Die Rückkehr zur Gesetzlichen setzt einige Dinge voraus
- 2 Mögliche Wege zur Beitragssenkung in der PKV
- 3 Für Privatpatienten ab 55 Jahren ist die Rückkehr zur GKV verwehrt
- 4 Geringeres Einkommen kann den Weg zurück zur GKV eröffnen
- 5 Arbeitslose fallen nicht zwangsläufig in die GKV zurück
- 6 Einst Selbstständiger, jetzt wieder Arbeitnehmer – Wechsel zur GKV
Die Rückkehr zur Gesetzlichen setzt einige Dinge voraus

Einmal in der PKV, immer in der PKV? Erfolgt die Überlegung, von der Privaten in die Gesetzliche (GKV) zurückzukehren nicht aus finanziellen Gründen, so sollte aus wirtschaftlichen Gründen in der Privatkrankenversicherung verblieben werden. Gebildete Altersrückstellungen gehen bereits bei einem Wechsel zwischen zwei Privatversicherern verloren. Doch die bei den Beitragsanhebungen teils sehr großen hinterlegen Schritte veranlassen immer mehr Privatversicherte zum Schritt zurück in die GKV.
Grundsätzlich ist der Wechsel von der PKV in die GKV nicht so ohne weiteres möglich, wie der Umstieg von einer Krankenkasse zur nächsten. Wer einer Privatkrankenversicherung angehört, ist auch mit relativ starken Ketten daran gebunden. Sollte sich der Wechsel von der PKV zur GKV als unmöglich herausstellen, gibt es immer noch Alternativen, um der plötzlich geöffneten Kostenfalle zu entkommen.
Mögliche Wege zur Beitragssenkung in der PKV
In der Regel will kein privat Versicherter ohne Not vom Privatversicherer zurück in die gesetzliche Krankenkasse wechseln. Grund Nummer Eins für den Wunsch eines Umstiegs ist daher ein sehr schiefes Verhältnis zwischen Einkommen und Beitragshöhe.
Dem Privatversicherten steht für die Kostensenkung der Wechsel in einen sog. Basistarif frei. Ein Notweg, allerdings kein Notausgang. Die Versicherungsbeiträge sinken bei einem Basistarif der PKV zwar deutlich ab, aber ebenso die Gesundheitsleistungen. Mehr als eine medizinische Grundversorgung kann der Privatpatient nicht mehr erwarten. Während der Arzt den Kassenpatient zwar immer „mürrischer“ empfängt, kann der die Behandlung des PKV-Patienten im Basistarif sogar ablehnen. Die Privatversicherer sind jedenfalls dazu verpflichtet, ihren Kunden auf Wunsch in den Basistarif einzustufen.
Für Privatpatienten ab 55 Jahren ist die Rückkehr zur GKV verwehrt
Für langjährige Privatversicherte rentiert sich in der Regel der Umstieg in einen von der gleichen Gesellschaft angebotenen modernen Tarif. Diese sind oft mit mindestens gleichen Leistungen ausgestattet, kosten aber deutlich weniger. Das gilt insbesondere für Privatversicherte ab einem Alter von 55 Jahren. Deren Wege zurück in die GKV sind ohnehin versperrt, deshalb kann eine Anfrage beim Versicherer nach einen neuen Tarif für echte Überraschungen sorgen. Sollte sich die Gesellschaft beim gewünschten internen Tarifwechsel quer stellen, könnte das Team von widge.de wertvolle Hilfe leisten.
Geringeres Einkommen kann den Weg zurück zur GKV eröffnen
Für den Eintritt in die Privatkrankenkasse gilt für Arbeitnehmer die Versicherungspflichtgrenze. Diese Grenze wird jährlich neu berechnet und steigt gewöhnlich mit jeder Neuberechnung weiter an. Der Arbeitnehmer muss diese Versicherungspflichtgrenze (Mindestverdienst) erfüllen, sonst fällt der Wechsel von der Krankenkasse zur PKV flach.
Der umgekehrte Weg ist jedoch ebenfalls möglich. Befindet sich der Arbeitnehmer bereits in der Privatkrankenversicherung und muss wegen einer Änderungen in seinem Beruf auf die bisherige Einkommenshöhe verzichten, könnte er damit auch unter die Versicherungspflichtgrenze fallen. Bleibt das Gehalt jahrelang auf gleichem Niveau, könnte die regelmäßig ansteigende Pflichtgrenze förmlich davon eilen und den Versicherten ebenfalls unter das Mindesteinkommen fallen lassen. Hier ist der Wechsel von der PKV zur GKV durchaus möglich. Das gilt allerdings nur für Versicherte, die das 55te Lebensjahr nicht nicht erreicht haben.
Arbeitslose fallen nicht zwangsläufig in die GKV zurück
Gestern noch als Top-Verdiener in der Privaten und heute arbeitslos. Keine Seltenheit. In der Regel kehrt ein Arbeitsloser mit Anspruch auf Arbeitslosengeld I automatisch in die GKV zurück. Die Beiträge übernimmt das „Sozialamt“. Doch auch hier gilt „gleiches Recht für alle“. Ist der betroffene Arbeitnehmer bereits mind. 55 Jahre alt, so bleibt der Rückweg zur Krankenkasse versperrt, auch wenn die Sozialkassen die Beiträge zu stemmen haben.
Hat der ehemalige Arbeitnehmer einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II bleibt auch er beim privaten Krankenversicherer angemeldet. Mit dem Bezug von Arge II entfällt die Versicherungspflicht und somit auch der „zwangsläufige“ Wechsel in die GKV. Allerdings wird der Privatversicherte mit Arbeitslosengeld II in der Regel in den Basistarif eingestuft.
Einst Selbstständiger, jetzt wieder Arbeitnehmer – Wechsel zur GKV
Für Selbstständige steht die Wahl der PKV ohnehin frei. Gibt der Freischaffende seine Tätigkeit auf und nimmt im Anschluss eine Tätigkeit als Arbeitnehmer auf, so kann er in eine gesetzliche Krankenkasse zurückkehren. Voraussetzung ist jedoch ein Rückfall des Einkommens unterhalb der Versicherungspflichtgrenze.
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