Privatversicherte sitzen nicht selten in einer finanziellen Falle. Die Prämien sind inzwischen über Gebühr angestiegen und der Wechsel zu einer anderen Gesellschaft würde die Altersrückstellung vernichten. Darüber hinaus wird der noch mögliche „Königsweg“ eines internen Tarifwechsel gerne verzögert, behindert oder gar verweigert.

Gesundheitskosten
Wenn PKV-Kosten die Möglichkeiten sprengen

Die Altersrückstellung gehört bei einer Privatkrankenversicherung (PKV) zum wunden Punkt. Die Beiträge für die PKV sind über die Jahre beträchtlich angestiegen und für viele Versicherte grenzen die Prämien bereits am Rande des Verkraftbaren. Die Überlegungen zu einem Wechsel des Versicherers mit einem günstigeren Tarif sind berechtigt, die Umsetzung scheitert aber besonders bei langjährigen Verträgen an der Altersrückstellung. Grundsätzlich wäre die Kündigung der PKV und ein Folgevertrag beim neuen Anbieter möglich, aber meist würden die Nachteile wie der finanzielle Verlust mit der zurückgebliebenen Altersrückstellung einfach zu hoch sein.

Mit dem zunehmenden Alter der versicherten Person steigen die gesundheitlichen Risiken. Mit der Altersrückstellung werden Teile der PKV-Prämien als „eiserne Reserve“ zurückgelegt, um die in der Regel höheren Kosten im hohen Alter zu decken. Der gravierende Nachteil für den Privatkrankenversicherten: Die Rückstellungen bleiben auch bei einem Anbieterwechsel in der Obhut der bisherigen Versicherungsgesellschaft. Der Beitragsanteil kann nicht mitgenommen werden und gilt als verloren.

Dieses Hindernis ist offenbar für den Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) ein Dorn im Auge. Der Politiker sieht darüber hinaus einen generellen Verbesserungsbedarf bei den scheinbar gefestigten Schienen der Privatkrankenversicherung sowie der gesetzlichen Krankenkasse. In einem Gespräch mit der F.A.Z. (Montagsausgabe) erklärte Bahr, dass er derzeit zu wenig Wettbewerb im Markt erkennen könne und u.a. die Mitnahme der Altersrückstellung ein wirksames Gegenmittel sei.

Offensichtlich wissen die Privatkrankenversicherer um die Vorteile der gegenwärtigen Regelungen und die Versicherten haben entsprechend das Nachsehen. Bahr erklärte der Zeitung, dass er nach dem Beginn der nächsten Legislaturperiode eine Mitnahme der Altersrückstellung ermöglichen wolle. Zusätzlich sollen den sog. Billig-Tarifen zu Leibe gerückt werden, die lt. dem FDP-Politiker lediglich dazu dienten, Neukunden mit besonders günstigen aber stark leistungsbeschränkten Tarifen anzulocken.

Dem Privatversicherten ist es selbst überlassen, wie viel er auf das „Versprechen“ des Bundesgesundheitsministers setzt, das erst nach der Bundestagswahl in Angriff genommen werden soll. Um belastende Kosten zu sparen, zählt jeder einzelne möglichst frühe Monat, der garantiert geringere Beiträge mit sich bringt. Ein möglicher Tarifwechsel für geringere Beiträge ist sogar gesetzlich geregelt, aber Versicherungsnehmer laufen nicht selten gegen eine Wand.

Interner Tarifwechsel ist meist schwerer „als erlaubt“
Lt. dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Paragraph 204 sind die PKV-Anbieter dazu angehalten, ihren Kunden auf Anfrage einen verfügbaren günstigeren Tarif anzubieten. Doch diese Möglichkeit wird vor den Versicherungsnehmern in vielen Fällen nicht nur „geheim gehalten“ sondern zusätzlich auch noch erschwert. Hinhalte-Techniken durch Ignorieren von Anfragen und verzögerte und nur „halbherzige“ Antworten gehören zum Arsenal zahlreicher Gesellschaften. Lt. einem Bericht von Spiegel Online gehört die Abhaltung der wechselbereiten Kunden von günstigeren Beiträgen zur internen Strategie.

Für WIDGE sind Behinderungen beim PKV-Tarifwechsel „alt bekannt“
Eine große Überraschung sollte der Bericht über den fragwürdigen Umgang mit § 204 VVG jedoch nicht sein. Andernfalls hätten Versicherungsexperten kaum einen Grund dazu gehabt, sich genau auf das Thema „interner Tarifwechsel“ zu konzentrieren und eine Firma zu gründen. Dem Unternehmen WIDGE dürften die Verhältnisse in zahlreichen PKV-Gesellschaften längst bekannt gewesen sein. Das Versicherungsportal hat sich auf den Wechsel innerhalb der Gesellschaft spezialisiert und kennt die Regeln sowie das oft „hinderliche Gebaren“ der Unternehmen sehr genau. WIDGE nimmt eine Position sich zwischen Versicherungsnehmer und dem Privatversicherer ein. Im genauen Wissen der „Spielregeln“ setzt das Expertenteam für Privatversicherte in der Regel einen günstigeren Tarif mit gleichem Leistungsumfang durch.

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