Kassenpatienten geraten offenbar immer mehr unter Druck, die von Ärzten angebotenen Zusatzleistungen gegen Privatrechnung zu aktzepieren. IGeL-Leistungen scheinen langsam die Regel zu werden.
Die Freiwilligkeit der IGeL-Leistung ist nicht immer gewahrt

Wer als gesetzlich Versicherter von seinem Arzt angesprochen wird, ob weitere Leistungen gegen Privatabrechnung gewünscht werden, dann erfolgt dieses Angebot nicht selten mit „etwas Nachdruck“. Zusätzliche Gesundheitsleistungen gegen direkte Bezahlung, sogenannte IGeL-Leistungen, sind längst keine Ausnahmeerscheinungen mehr. Ein Drittel (33%) aller gesetzlich Versicherten sind im Jahr 2014 mit IGeL in Berührung gekommen, so die vom AOK-Institut WIdO durchgeführte Studie. Im Jahr 2014 waren lt. dieser Untersuchung damit rund 20 Millionen Kassenpatienten von einer privat abgerechneten Zusatzbehandlung betroffen, wie BILD (Montag) berichtete.
Das private Zusatzgeschäft mit Kassenpatienten ist offenbar eine Vorliebe der Frauenärzte. Deren Anteil zu den „IGeL-Angeboten“ betrug im vergangenen Jahr 30,1 Prozent. Die niedergelassenen Ärzte nahmen mit den privat abgerechneten Extraleistungen rund 1 Milliarde Euro zusätzlich ein.
Zuzahlungen für separate Leistungen sind vor allem bei Zahnbehandlungen ein Standard. Im Bereich der Zahnvorsorge müssen Kassenpatienten mit rund 100 Euro Eigenleistung für die Zahnreinigung kalkulieren. Doch einige Mediziner wollen ihre IGeL-Leistungen offenbar mit etwas Nachdruck ausführen. Neben der teils mangelhaften Aufklärung über Sinn und Zweck der Extraleistungen werden zahlreiche Kassenpatienten regelrecht unter Druck gesetzt.
Gegenüber BILD bezeichnete der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Karl-Josef Laumann (CDU) ein solches Vorgehen als „eine Riesensauerei“. Wenn die Patienten keine IGeL-Leistungen in Anspruch nehmen wollen und der Arzt damit droht, die weitere Behandlung zu verweigern, dann ist das „vollkommen inakzeptabl und gesetzwidrig“, so Laumann.
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