Die alte Lebensversicherung steht bei zahlreichen Policen-Inhabern bereits zur Diskussion. Das gilt insbesondere wenn der Faktor Geld die größte Rolle spielt. Die Frage lautet in der Regel kündigen oder verkaufen? In vielen Fällen kommt eher die dritte Variante in Betracht: Beleihen.

Neben Kündigung und Verkauf der Police gibt es eine oft bessere Variante

LV-Policen

In einer alten Lebensversicherung steckt eine Menge Geld. Der verfügbare „nackte“ Geldbetrag wird durch den Rückkaufswert definiert. Dieser Wert enthält keine laufenden Überschussbeteiligungen, keinen Schlussüberschuss und auch keinen Anteil der Bewertungsreserve. Das gilt dann, wenn die Lebensversicherung vor dem vertraglich vereinbarten Fälligkeitstermin zurück geben, sprich gekündigt wird. Damit wäre auch schon der verlustreiche Weg einer Policen-Kündigung beschrieben.

Bei einer Kündigung der alten Lebensversicherung muss auf den größten Teil, wenn nicht sogar den kompletten Anteil aller Beteiligungen verzichtet werden. Die gekündigte Police wirft in einem „günstigen Fall“ das Geld ab, welches als Beiträge bisher eingezahlt worden ist.

Dennoch werden in Deutschland rund die Hälfte aller Lebens- oder Rentenversicherungen gekündigt, bzw. stillgelegt. In der Regel aus Mangel der finanziellen Möglichkeiten. Die private Altersvorsorge in ihrer klassischen Variante ist stets langfristig ausgerichtet. Finanzielle Schwierigkeiten sind in einem nicht überschaubaren Zeitraum durchaus möglich.

Die Kündigung ist der Versicherung sehr willkommen

Versicherer nehmen die alten Lebensversicherungen ihrer Kunden nicht widerwillig zurück. Der Rückkaufswert ist alles andere als transparent und gewiss nicht zum Nachteil der Gesellschaft berechnet. Es bietet sich die Möglichkeit eines Policen-Verkaufs an einen Drittanbieter an. Hier sind die erzielbaren „Preise“ für die Police durchaus höher als die Angebote der eigenen Versicherung. Doch die „Deutlichkeit“ eines lukrativeren und gleichzeitig seriösen Angebots hält sich im einstelligen Prozent-Bereich. Der Käufer muss selbst zusehen, wie er die zu veräußernde Versicherung umsetzen kann. In einem sehr schwierig gewordenen Finanzmarktumfeld inzwischen eine Herausforderung.

Policen Beleihung ist oft der „goldene dritte Weg“

Ist Geldknappheit das Motiv der geplanten Tat, so bietet sich ganz besonders Inhabern einer alten Lebensversicherung eine weitere Variante an. Die Beleihung der Police, bzw. eine Kreditaufnahme mit der Versicherungspolice als Sicherheit. Durch die Beleihung der alten Versicherungspolice gehen weder laufende Überschüsse, noch Schlussüberschuss oder Bewertungsreserven verloren. Die Höhe des möglichen Kreditrahmens wird durch den Rückkaufswert bestimmt. Die Laufzeiten sind wählbar wie bei einem herkömmlichen Kredit und werden u.a. mit dem Ablauf der Versicherung begrenzt.

Eine Policenbeleihung ist bereits mit einem Zinssatz von deutlich unter 5 Prozent möglich. Dem gegenüber stehen die theoretischen Verluste bei einer Kündigung der Versicherung. Ein weiterer Vorteil durch die Beleihung kann dann erreicht werden, wenn die Tilgung des Darlehens nicht durch monatliche Raten sondern mit der Ablaufsumme der Police vereinbart wird. Finanzielle Belastungen durch regelmäßige Rückzahlungen treten in diesem Fall nicht ein.

Bezieht man die „Schädlichkeit“ als Maßstab heran, so erhält die leider nach wie vor oft angewandte Kündigung die miserabelsten Werte. Ein Verkauf der Police an einen Drittanbieter erfordert ggfs. einen größeren Aufwand, um vergleichbare Werte für das Maximum zu erhalten. Darüber hinaus gilt es um die „schwarzen Schafe“ in dieser Branche einen weiten Weg zu machen. Die Policenbeleihung erscheint besonders für alte Lebensversicherung als das beste Rezept. Sämtliche „Klauseln, Rechte und Pflichten“ um die Police herum bleiben unangetastet. Die finanzielle Brücke kann sogar mit durchaus günstigen Zinskonditionen geschlagen werden.

Hier können die Möglichkeiten einer Policen-Beleihung berechnet werden.


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