Mit dem Wissen um die mangelhafte Absicherung der Hinterbliebenen durch die gesetzliche Rentenversicherung, sind es vor allem Familien mit Kindern, die sich um eine Risikolebensversicherung kümmern.
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Finanzieller Risikoschutz für die Familie im Todesfall des Hauptverdieners

Der Ehepartner und die Kinder sind im Todesfall des Familienmitglieds mit dem Haupt-Einkommen vom Staat nur mangelhaft finanziell abgesichert.
Ein Anspruch auf Rentenbezüge besteht erst mit dem Eintritt ins Rentenalter und lt. dem Statistischen Bundesamt verstarben im Jahr 2013 rund 14 Prozent der Deutschen im Alter zwischen 45 und 65 Jahren und somit bis zu 20 Jahre vor dem (aktuellen) Mindest-Renteneintrittsalter.
Für Hinterbliebene blieben in derlei Fällen lediglich die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aber auch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Der Witwen- oder Waisenrente wird eine sog. „Wartezeit“ vorangestellt. Dazu kommt die unmittelbare Abhängigkeit der Rentenleistungen von der Dauer und der Höhe der eingezahlten Beiträge. Der Gesetzgeber trägt obendrein mit wiederholten „Rentenreformen“ regelmäßig für Kürzungen der Leistungen bei.
Risikolebensversicherung kann Mangelleistungen ausgleichen
„Mehr Eigenverantwortlichkeit“ lautet das Stichwort der Gesetzgeber, wenn wieder eine Reform für eine Einrichtung des Sozialsystems ins Leben gerufen wird. Im Jahr 2014 hatten für den Todesfall-Schutz rund 7,6 Millionen Deutsche mit einer Risikolebensversicherung vorgesorgt, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Gegenüber dem Vorjahr stieg die Anzahl der Policen um 1,3 Prozent an.
Im August 2015 veröffentlichte das Marktforschungsinstitut Yougov die Ergebnisse der Untersuchungen zu den Beständen der Risikolebensversicherungen in den deutschen Haushalten. Demnach sind es vor allem Familien mit Kindern, die sich um den Todesfall-Schutz kümmern. Sie nehmen rund 60 Prozent der neu abgeschlossenen Verträge ein.
Die Risikolebensversicherung ist keine Kapital bildende Maßnahme, sondern ein finanzieller Schutz für die Partner, die Angehörigen und die Familie. Die monatlichen Beiträge sind deshalb auch bei einer hohen Versicherungssumme relativ gering. Der GDV zeigt eine Beispielberechnung anhand eines Musterkunden (Nichtraucher, Kaufmännischer Angestellter ohne Personalverantwortung, 50% körperliche Tätigkeit, 50% Bürotätigkeit, Vertragslaufzeit 20 Jahre) auf:
- Versicherungssumme: 100.000,- Euro
- Eintrittsalter 20: 5,41 Euro mtl.
- Eintrittsalter 30: 7,64 Euro mtl.
- Eintrittsalter 40: 15,96 Euro mtl.
In der Regel kann eine Risikolebensversicherung im Alter zwischen 18 und 78 Jahren abgeschlossen werden. Die Versicherungssumme richtet sich nach dem individuellen Bedarf (Lebensstandard). Im Vertrag kann eine Laufzeit zwischen 1 und 50 Jahren festgelegt werden. Im Todesfall erhält die in der Police festgelegte Person die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt.
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