Die neue Regelung zu den Bewertungsreserven der Altersvorsorge sorgt für große Missstimmung in der Medienlandschaft. Versicherte sollen auf rund 2 Milliarden Euro verzichten, um damit die Unternehmen zu unterstützen. Der GDV hält jedoch dagegen und widerspricht den Vorwürfen, die Ausschüttungen gänzlich abschaffen zu wollen.

Bewertungsreserven sollen der künftigen Versicherungsgemeinschaft erhalten bleiben

Altersvorsroge
Versicherer geraten unter höheren Druck

Die Lebensversicherer geraten unter höheren Druck durch anhaltende Niedrigzinsen im Euroraum. Anfang Dezember im vergangenen Jahr berichtete die deutsche Finanzaufsicht BaFin von möglichen „Ausfällen“ einzelner Versicherungsunternehmen, sollte der Stresstest unter den Bedingungen von Solvency II durchgeführt werden.

Eine Lösung des Problems scheint nicht in Sicht. Die Marktzinsen befinden sich auf Bodenhöhe und zahlreiche Altbestände aus den Lebensversicherungen wollen nach wie vor mit Garantiezinsen von bis zu 4 Prozent bedient werden. Derzeit gilt ein Garantiezins von 1,75%, aber dieser Wert steht bereits in der Diskussion.

Eine Gesetzesinitiative der Bundesregierung rückt erneut die Bewertungsreserven in den Mittelpunkt. Diese Reserven spiegeln den Wertzuwachs der vom Versicherer getätigten Kapitalanlage wider. Bisher erhielten die Versicherungsnehmer Anteile dieser Bewertungsreserven bei Fälligkeit der Altersvorsorge. Die Abschaffung der Ausschüttungen stand bereits im vergangenen Jahr zur Debatte, wurde final aber nicht umgesetzt.

Nun scheint es den Wertzuwächsen tatsächlich an den Kragen zu gehen. Nach den Informationen der Süddeutschen Zeitung (SZ) soll ein neues Gesetz für grundlegende Änderungen im Umgang mit den Bewertungsreserven sorgen. Demnach müsse ein großer Teil der Versicherten auf die Ausschüttung verzichten. Betroffen könnten Verbraucher sein, die ihre Verträge in diesem Jahr kündigen oder deren Altersvorsorge ablaufen. Es handelte sich um ein Kapitalvolumen von rund 2 Milliarden Euro.

Absenkung Garantiezins ab 2015 nun wahrscheinlicher

Zusätzlich erhöht sich die Wahrscheinlichkeit einer Absenkung des Garantiezinses auf 1,25% (bisher 1,75%). Anfang des Jahres erhielt die Bundesregierung die „obligatorische Empfehlung“ von der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV).

Das seit Jahren anhaltende Niedrigzinsniveau im Euroraum drückt den Versicherern kräftig auf die Achillesferse. Magere Renditen bei gleichzeitig relativ hohen Zinsversprechen stellen die Versicherungsunternehmen mit dem Rücken an die Wand. Eine Lösung, die Versicherungsnehmer als auch Versicherungsgesellschaft gleichermaßen zufrieden stellt, erscheint aussichtslos. Ein tatenloses Zusehen der Entwicklungen hilft jedoch auch keinen Schritt weiter.

GDV versucht die Kritiken zu entschärfen

Der Aufschrei der Medien ist wenig überraschend groß. Handelte es sich doch um ein neues Gesetz der Bundesregierung, die augenscheinlich die Versicherer bevorzugt und die Verbraucher nachträglich leer ausgehen lässt. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) versucht die Wogen zu glätten und betrachtet die Pläne der Bundesregierung von einem anderen Winkel.

Lt. dem GDV handelte es sich mit den Änderungen zu den Bewertungsreserven um einen Brückenschlag, um die Lebensversicherung über die Niedrigzinsphase zu verhelfen. Nach wie vor sollen die Bewertungsreserven der „Gesamtheit der Versicherten zur Verfügung stehen“. Es ginge darum, die Kunden mit demnächst ablaufenden Verträgen und die Versicherungskunden mit noch länger laufender Altersvorsorge gerecht zu behandeln. Der Profit in Milliardenhöhe zugunsten der Versicherer treffe nicht zu. Mit der aktuell gültigen Regelung erhielten 19 Versicherungskunden künftig weniger, damit der Zwanzigste heute mehr bekommt. Das sei falsch und ungerecht, so der GDV.

Es ginge gar nicht darum, die Ausschüttungen der Bewertungsreserven an die Kunden vollständig abzuschaffen. Der GDV setze sich nur für eine Anpassung bei festverzinslichen Papieren ein. Die anhaltende Niedrigzinsphase habe die Marktwerte dieser Papiere stark aufgebläht. Aus diesem Grund müssen die Versicherungsunternehmen sehr hohe Ausschüttungen an nur wenige Kunden leisten. Damit würden der Versicherungsgemeinschaft in den kommenden Jahren die fest eingeplanten Mittel verloren gehen. Darüber hinaus soll die neue Regelung nur so lange Gültigkeit haben, bis das „künstliche Niedrigzinsumfeld“ ein Ende gefunden hat.


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