Die Kappung der Bewertungsreseven bei Lebensversicherungen scheint vorerst vom Tisch zu sein. Voraussichtlich wird des vor der Bundestagswahl keine Änderungen zu den Ausschüttungen an die Kunden geben.

Versicherungsnehmer können erst einmal durchatmen

Bewertungsreserven
Vorerst bleibt es dabei
Bild: Wilhelmine Wulff / pixelio.de

Offenbar sind die Inhaber einer Lebensversicherungspolice noch einmal mit dem Schrecken davon gekommen. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat ihren Rückzug von im November 2012 gestarteten Feldzug angekündigt.

Die Neuregelung der Bewertungsreserven für Lebensversicherungen bleibt unverändert, zumindest „höchstwahrscheinlich“ und noch „viel sicherer“ in der laufenden Legislaturperiode. Im Klartext, die eindeutige Benachteiligung der vielen Millionen Versicherten sowie Wähler wird vor der Bundestagswahl nicht in Kraft gesetzt werden können. Dafür seien die Differenzen zwischen Regierungskoalition, den Oppositionen sowie den Ländern zu groß. Darüber hinaus dürfte die Einsicht überwiegen, sich nicht den Unmut der sich geprellt fühlenden Wählerschaft zuziehen zu wollen.

Tatsächlich wären die Einschnitte für die Versicherungskunden sehr empfindlich ausgefallen. Bei in Kraft treten der neuen Versicherungsregeln zur Bewertungsreserven rutschte lt. Spiegel die erhoffte Auszahlung von 75.000,- Euro auf 68.000,- Euro, bei einer Beispiel-Police mit Ablauf 2017, ab. Noch extremer wäre der Unterschied bei einer noch bis 2026 laufenden LV-Versicherung. Hier wären die Einbußen sogar bei satten -35.000,- Euro (295.000,- statt 330.000,- Euro) zu verkraften gewesen.

Dem Wähler hätte es sicher nicht gefallen. Bei der Vielzahl der Lebensversicherungen, die in die Regelung der Bewertungsreserven mit reinrutschen, schlummert doch eine ganze Menge „Wut-Potenzial“.

Begründung der Regierung hängt am „Seidenen Faden“
Zum Wohle der Versicherungsgesellschaften aufgrund der schwierigen Niedrigzinsphase, so die grob umrissene Begründung zum Gesetzesentwurf. Die Konzerne würden sich durch die schwierige Marktlage vor erhöhten Problemen wiederfinden und es bestünde die Gefahr, vor allem die Versicherungs-Altkunden mit noch hohen Garantiezinsen nicht mehr bedienen zu können. Aus diesem Grund müssten die Versicherer durch die Kappung der ausgeschütteten Bewertungsreserven „geschützt“ werden.

Nur dass dem Finanzministerium offenbar überhaupt keine Hinweise vorlägen, aus denen auch nur eine Gesellschaft hervorginge, die auch künftig vor einem Problem gestellt sein könnte, zieht der Regierungsbegründung bereits das halbe Fundament weg (Spiegel-Online, 23.01.13).

Wie zu erwarten sprang jedoch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) für die Konzerne in die Presche und verteidigte die Pläne der Bundesregierung mit der Begründung, dass die Gesellschaften keinerlei Vorteile von den einbehaltenen Bewertungsreserven hätten.

Bewertungsreserven durch Kursanstiege
Die Bewertungsreserven entstehen z.B. durch den Anstieg der Kurswerte eines Wertpapiers. Wenn die Versicherungsgesellschaft z.B. für 2.000,- Euro in eine Wertanlage investiert und diese Papiere innerhalb eines Jahres im Kurs auf 2.200,- Euro ansteigen, dann verfügt der Versicherer über eine Bewertungsreserve in Höhe von 200,- Euro. Bisher war die Hälfte der Reserven zur Ausschüttung an Kunden bei vorzeitiger Kündigung oder eben bei Vertragsablauf zugedacht. Mit dem Gesetzesentwurf plante die Bundesregierung diesen an die Kunden ausgezahlten Betrag entsprechend zu kürzen.

Update: Jegliche Reformen wurden inzwischen abgesagtInfos

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