Die Altersvorsorge wird verstärkt politisch in Angriff genommen. Höhe und Umfang der Bewertungsreserven sind erneut hinterfragt. Eine „Anpassung“ jeglicher Art wird jedoch zu weiteren erheblichen Einschnitten für die Versicherungskunden führen. Mit einer Neuregelung könnten auch die „ungeliebten“ Altverträge entschärft werden.
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Streichung oder Reduzierung der Bewertungsreserven trifft alle Kunden

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat sich für die wiederholte Absenkung der Leitzinsen entschieden und die teils hilfesuchenden Debatten um die Altersvorsorge in Deutschland zu neuem, äußerst agilen Leben erweckt. Welche Konsequenzen wird die weitere Verbilligung des (Finanzmarkt-) Geldes für die Verbraucher mit einer Altersvorsorge haben? Es steht so gut wie fest. Wie das Ergebnis auch immer aussehen mag, der Kunde einer Renten- oder Lebensversicherung erleidet weitere Verluste.
Niedrigzinsen verschaffen den Versicherern tiefe Runzeln in der Stirngegend und die Versicherungskunden werden sich das Schauspiel wohl oder übel über sich ergehen lassen müssen. Die Politik steht in der „vermeintlich goldenen Mitte“ und zeigt sich darum bemüht, innerhalb der Möglichkeiten eine für alle Parteien gerechte Lösung zu finden. Die Betonung liegt auf dem „Zeigen von Bemühungen“, denn die Balance in den vorgenommenen Abstrichen lässt sich nur sehr schwer erreichen und Vertreter der Politik zeigten sich bisher schon „etwas“ zu den mächtig mitarbeitenden Konzernen hingezogen.
Das gilt insbesondere so kurz nach der Wahl. Die folgende Legislaturperiode belässt viel Zeit, um zu „vergessen“ und Gras über die Sache wachsen zu lassen. Der Wähler zeigt sich in seiner Vergesslichkeit als äußerst zuverlässig.
Bestandskunden mit einer sehr alten und noch hoch verzinsten Police stehen in der Branche der privaten Altersvorsorge nach wie vor auf der Sonnenseite. So gut ausgeleuchtet bieten sie jedoch das Hauptziel der Versicherungsgesellschaften und auch der Politik. Es sind genau diese hohen Rendite-Garantien, die den Versicherungsunternehmen die größten Kopfschmerzen bereiten.
Garantiezinsen im Bereich von 3 und 4 Prozent sind wie ein ans Bein gebundener tonnenschwerer Felsen. Kaum Renditeaussichten in den Märkten, aber die lästigen Bestandskunden mit dem Füttern müssen, was einst vollmundig versprochen wurde. Das schreit förmlich nach Anpassungen der geltenden Regelungen.
Anlass genug, um die im vergangenen Frühjahr vorerst zu Grabe getragenen Bewertungsreserven zu „exhumieren“. Die verhandelnden Parteien CDU/CSU sowie SPD holten das Thema „stille Reserven“ aus ihrer Gruft und legten diese für die Koalitionsgespräche auf eine hohe Prioritätsstufe.
Die Verlierer stehen bereits fest, der Weg dorthin noch nicht ganz
Mit der Beschneidung der Bewertungsreserven wird es die Altkunden ebenso erwischen wie neu abgeschlossene Altersvorsorge-Policen. Die bisher 50%-ige Beteiligung an den erwirtschafteten Gewinnen aus Investitionen der Versicherungsgesellschaft steht vor einer deutlichen Verknappung. Man darf darauf gespannt sein, wie die endgültige Definition bzw. Bewertung der scheinbar „virtuellen Werte“ aussehen wird. Versicherungsverbände sprechen von „Scheinwerten“ die real gar nicht existierten und dennoch als „bare Münze“ an den Kunden ausgezahlt werden müssen.
Derzeit sind die Bilanzen aus Bewertungsreserven prall gefüllt. Das liegt einzig daran, dass die vor Jahren getätigten Anlagen erheblich an Wert zunahmen. Diese Zugewinne bilden die „stillen Reserven“. Wer als Versicherungsnehmer kurz vor der Fälligkeit seiner Altersvorsorge steht, kann aufgrund des „perfekten Timings“ noch in die Vollen greifen. Diese Periode dürfte aber das letzte helle Aufblitzen vor dem (endgültigen?) Erlöschen der „goldenen Zeiten“ in der privaten Lebensversicherung sein.
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