Die gesetzliche Rente wird bis zum Jahr 2028 kräftig ansteigen. 39 Prozent sollen die Rentenanhebungen ausmachen. Angesichts der Pläne der Bundesregierung zum sinkenden Rentenniveau endet diese hoffnungsvoll große Zahl als eine reine Fata Morgana. Die Wahrheit ist eine steigende Altersarmut, die immer mehr Rentner zum Sozialamt treiben wird.

Sinkendes Rentenniveau und perspektivlose private Altersvorsorge

Altersvorsorge
Schwarz auf Weiß: Gesetzliche Rente
wird keinesfalls ausreichen

Der Süddeutschen Zeitung liegt der aktuelle Rentenversicherungsbericht vor. Das Bundeskabinett will am kommenden Mittwoch darüber beraten. Die Grundlage für diese Beratung dürfte wohl die Möglichkeiten zum Ziel haben, wie dem Arbeitnehmer von heute sein finanzielles Desaster in nur wenigen Jahren am besten erklärt (verschleiert) werden könnte.

Ein probates Mittel wäre die isolierte Darstellung der um 39 Prozent wachsenden Rentenhöhe bis zum Jahr 2028. Das sind immerhin 2 Prozent pro Jahr innerhalb der kommenden 14 Jahre. Sollte das Kalkül des Chefs der Europäischen Zentralbank (EZB), Mario Draghi, aufgehen, wäre die angestrebte Inflationsrate von knapp 2 Prozent bereits der erste große Kompensator jeglicher Rentenanhebungen.

Während die EZB-Geldpolitik eher einer Umverteilung und der „große Rest“ einem Glücksspiel gleichkommt, steht zur gesetzlichen Rente jedoch ein vorgefertigtes Programm. Bis zum Jahr 2028 soll das Rentenniveau auf nur noch 44 Prozent absinken. Somit vergrößert sich der Abstand zwischen dem Einkommen während der Arbeitszeit und den Bezügen im Rentenalter enorm. Die Verfasser des Rentenversicherungsberichts sprechen immerhin offen aus, dass die Rente künftig nicht mehr für den Erhalt des Lebensstandards ausreichen wird, vermeiden aber offensichtlich bewusst die Erwähnung der drohenden Altersarmut.

Ein „Lebensstandard“ ist relativ. Bereits heute könnte jeder Arbeitnehmer einmal versuchen, mit lediglich 44 Prozent von seinem Netto-Einkommen alle Lebenshaltungskosten zu bewältigen. Wer 1.500,- Euro netto verdient, sollte mit 660,- Euro auskommen können. Die Differenz von 840,- Euro könnte als „überflüssiges Geld“ locker auf die hohe Kante gelegt werden.

Alleine diese Beispielrechnung zeigt klar auf, wie desaströs für sehr viele Arbeitnehmer die Lage in 14 Jahren sein wird, wenn sie ins Rentenalter überwechseln. Hinzu kämen noch Preissteigerungen, die das Plus bei der Rente bis dahin aufgezehrt haben könnten. Im Augenblick beschreibt die Situation in der Eurozone eher noch deflationäre Züge aufgrund einer handfesten Rezession. Eine ebenfalls sehr brisante Entwicklung, da bei einer Deflation mit Lohnkürzungen und vor allem massenhaften Entlassungen zu rechnen ist. Äußerst abträglich für die in Aussicht gestellten Rentenhöhen.

Die Riester Rente sorgt nur für ein geringes Plus

Die klassischen Altersvorsorge, wie u.a. die Kapital bildende Lebensversicherung oder die private Rentenversicherung, versprechen aufgrund der fallenden Zinsen nur noch wenige Renditen. Ab nächstes Jahr fällt der Garantiezins um eine weitere Stufe nach unten und die Gesellschaften kürzen an den Überschüssen. Die Bundesregierung trieb die Reform der Lebensversicherungen wohl nicht ohne Grund im galoppierenden Tempo voran, um in dieser Branche für „Stabilität“ zu sorgen.

Staatliche Förderungen mit Haken und Ösen

Staatliche Förderungen wie bei der Riester Rente sind noch ein Leuchtturm in der finsteren Welt der mickrigen Zinsen. Steuerliche Vorteile und Zulagen heben die Riester-Variante von den klassischen Modellen deutlich ab. Das gilt aber nur solange wie die Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung vor der Altersarmut bewahren können. Den Anspruch auf die Grundsicherung hatten im Jahr 2013 bereits knapp eine halbe Millionen Menschen in Deutschland, nach dem sich deren Anzahl während den zehn Jahren davor annähernd verdoppelte.

Im Idealfall verkürzt die Riester Rente den Abstand zwischen dem Einkommen im Erwerbsleben und das Renteneinkommen und hebt das Rentenniveau von 44 auf knapp 50 Prozent an. Besteht jedoch ein Anspruch auf Grundsicherung (Sozialhilfe als Rentner), weil die Bezüge der gesetzlichen Rente zu niedrig sind, ist der Vorteil der Riester Rente ad absurdum geführt. Für die Berechnung der Grundsicherung wird das Einkommen der privaten Vorsorge vollständig angerechnet.

Private Altersvorsorge ist dennoch unverzichtbar

Der Verzicht auf eine private Altersvorsorge ist für sehr viele Arbeitnehmer in Deutschland eine Folge des bereits heute zu geringen Einkommens. Ein freiwilliger Verzicht auf die Privatvorsorge wäre jedoch fahrlässig. Die klassischen Lebensversicherungen werden heute noch teils als die „beliebtesten Altersvorsorgemaßnahmen“ angeführt, wohl wissend um die zahlreichen bestehenden Altverträge. Auf der Bilanzseite der Neuabschlüsse sieht es dagegen sehr finster aus, ein steil absteigender Zweig.

Die Bundesregierung spielte mit der LV-Reform den Versicherern in die Hände. Mehr „Flexibilität“ für die Gesellschaften, um dem Versicherungswesen das Wasser vom Hals abzuhalten. Finanzielle Risiken wurden auf die „breite Schulter“ der Massen umverteilt. Arbeitnehmer könnten sich dieses Mehr an Flexibilität als Beispiel nehmen und sich der völlig neuen Situation anpassen. Die Renten- und Lebensversicherung stehen in den Köpfen der Bundesbürger nach wie vor als ein Synonym der Altersvorsorge. Dabei kann ein Vermögen für die Altersvorsorge auch über alternative Formen wie eine Kapitalanlage aufgebaut werden.

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