Ab 2015 könnte der Garantiezins auf 1,25 Prozent sinken. Inhaber einer Lebens- oder Rentenversicherung sind womöglich aufgeschreckt und denken an Kündigung. Doch der erneut abgesenkte Wert gilt nur für Neuverträge. Wer von den fallenden Überschussbeteiligungen enttäuscht ist, sollte lieber die Beleihung statt die Rückgabe der Police in Erwägung ziehen.

Reduzierter Garantiezins sollte nicht automatisch zur LV- Kündigung führen

Geld sparen
Wer seine bestehende LV kündigt spart nichts

So mancher Versicherungsnehmer zahlt seit vielen Jahren brav in seine Lebens- oder Rentenversicherung ein ohne sich um die inzwischen eingetretenen Entwicklungen bei der privaten Altersvorsorge gekümmert zu haben. Die Schlagzeile „1,25% Garantiezins ab 2015“ war vielleicht ein aufschreckender Weckruf aus dem „Dornröschen-Schlaf“. Doch „falscher Alarm“. Eine erneute Absenkung des Garantiezinssatzes sowie die bisher schon vorgenommenen Kürzungen betreffen stets Neuverträge.

Wer als Versicherungsnehmer seine Police bereits seit gut 13 Jahren in der Schublade liegen hat, kann sich immer noch auf die hohe Garantieverzinsung von 4,0 Prozent freuen. Anders sieht es jedoch mit der laufenden Überschussbeteiligung aus. Diese wurde von allen Gesellschaften ebenfalls fleißig nach unten korrigiert. Teils jährlich, teils in zwei-Jahres-Schritten. Dennoch bewegen sich die Gesamtüberschüsse bei rund 3,5 Prozent noch weit über dem Niveau der klassischen Banken-Sparanlagen.

Wer dennoch über das Schwinden der womöglich erhofften Renditen zum Ablaufdatum enttäuscht sein sollte und seine Altersvorsorge kündigen möchte, sollte sich über die herben Verluste klar sein. Schlussüberschüsse und Bewertungsreserven gingen verloren. Die Kündigung der Police hätte nicht nur die Aufgabe der bisherigen Vorsorgemaßnahme für die finanzielle Absicherung im Rentenalter zur Folge, sondern auch den sehr erschwerten Einstieg in ein neues Finanzprodukt, welches auch nur annähernd die gleichen Konditionen bieten könnte.

Enttäuschung & Geldnot? Statt Kündigung lieber Beleihung

Die Kündigung der Altersvorsorge, besonders wenn diese noch vor dem Jahr 2000 abgeschlossen worden sein sollte, ist in den allerwenigsten Fällen eine richtige Entscheidung. Sollte neben der Enttäuschung auch ein finanzieller Notstand die treibende Kraft darstellen, so steht die Alternative Policen-Beleihung ganz weit vorne. Das gilt allerdings nicht für den Griff zum Telefon, um den Berater der Versicherungsgesellschaft zu kontaktieren. Sollte die eigene Versicherung den laufenden Vertrag beleihen wollen – es besteht gar kein Anspruch auf eine Policen-Beleihung – dann in der Regel zu Konditionen, die von einem unabhängigen Drittanbieter durchaus in die „Tasche gesteckt“ werden.

Die Policenbeleihung statt einer Versicherungskündigung berührt weder Garantiezins, noch Überschuss- oder Abschlussbeteiligungen. Die Altersvorsorge bleibt erhalten. Während manche Versicherungsgesellschaften für den maximal erhältlichen Darlehensbetrag einen „Fantasie-Wert“ unter dem Rückkaufswert der Police ansetzen, nehmen Drittanbieter in der Regel den Rückkaufswert vollständig als Berechnungsbasis für den erhältlichen Höchstbetrag.

Auch wenn die Policen-Beleihung nichts anderes darstellt als ein Kredit mit der Police als „Gegenwert“, so bleibt dem Policeninhaber auch der Weg offen, die aufgenommene Darlehenssumme mit einem Schlag über die Fälligkeit der Altersvorsorge zu begleichen. Die monatlichen Ratenzahlungen entfallen. Die Kosten für die Policenbeleihung werden vom angebotenen Zinssatz gebildet. In dieser Kategorie geben die meisten Versicherungsgesellschaften eine sehr schlechte Figur ab. Gerade so, als hätten sie keine richtige Lust, die Police des eigenen Kunden für einen Kredit in Gewahrsam zu nehmen.

Vergleichen Sie deshalb die Angebote zu Ihrer teuren Versicherungspolice. Für die Ermittlung des aktuellen Rückkaufwertes der Police muss ohnehin der Versicherer kontaktiert werden. Fragen Sie einfach nach dem Zinssatz „im Falle einer möglichen Beleihung“ und stellen Sie den Wert dem Angebot von der unabhängigen Volksbank Weschnitztal gegenüber.


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