Der Streit um die Bewertungsreserven lässt die Verbraucher wieder einmal im Regen stehen. Die gesteigerte Verunsicherung um die Altersvorsorge könnte einige Versicherungsnehmer zum meist „falschesten aller falschen Schritte“ verleiten, die Kündigung der Police.

Geplante Regelung der Bewertungsreserven sollte nicht zur Kündigung verleiten

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Kündigung streicht Bewertungsreserven komplett

Das Hin und Her zwischen den Plänen der Bundesregierung zu den Bewertungsreserven der Lebensversicherer und den Kritikern jeglicher Anpassungsmaßnahmen verunsichern die Inhaber einer Altersvorsorge zusehends. Die „stillen Reserven“ der Lebensversicherer sollen „gekappt“ und den Kunden vorenthalten werden, damit die Gesellschaften mehr Luft zum Atmen erhalten, so die Vorwürfe. Eine Minderung der Ausschüttungen um die bisherigen 50% der Bewertungsreserven könnte Versicherungsnehmer endgültig zur Kündigung ihrer Police bewegen. Ein großer und endgültiger Schritt der nur selten aufgeht.

Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist in die Presche gesprungen und betonte, dass es nicht darum ginge, die Anteile aus den Bewertungsreserven für die Kunden gänzlich abzuschaffen, sondern um einen gerechten Ausgleich für die Versichertengemeinschaft zu schaffen. Demnach würden besonders die Versicherungskunden von überaus hohen Bewertungsreserven profitieren, deren Policen in diesem Jahr fällig werden.

In der Natur der Bewertungsreserven läge es lt. GDV, dass diese Werte aus festverzinslichen Anlagen rein „virtuell“ seien. Bei Fälligkeit der Anlagen ginge die Bewertungsreserve auf Null zurück. Deshalb würde eine überproportionale Ausschüttung heute die große Mehrheit (95%) der noch länger laufenden Lebensversicherungen benachteiligen.

Aus Unsicherheit zu den Bewertungsreserven: Kündigung?

Die Kündigung der Lebensversicherung, die ohnehin bereits im gleichen Jahr ausläuft, wäre in den meisten Fällen eine „Todsünde“ des Versicherungsnehmers. Die Verluste durch eine Policenkündigung sind erheblich und werden mit der Annäherung an das Fälligkeitsdatum umso größer. Eine Kündigung zieht den Verlust der laufenden Überschussbeteiligung, dem Schlussüberschuss und auch die Anteile aus der Bewertungsreserve mit sich. Die vorzeitige Rückgabe der Lebensversicherung nur wenige Monate vor deren Ablauf müsste schon dramatische Gründe vorausgesetzt haben.

Da es sich um die vermeintliche „Streichung“ der Bewertungsreserven nur um Kürzungen für bald fällige Lebensversicherungen handeln soll, sind eigentlich überhaupt keine Gründe für eine Kündigung der Police gegeben. Für die noch langjährigen Verträge sieht die Situation nicht sehr viel anders aus. Es liegt auf der Hand, dass aufgrund der Niedrigzinsphase Renditen bzw. die Überschüsse weiter sinken, aber aus Mangels Kapital steht ggfs. eine Stilllegung des Vertrages im Raum.

Andernfalls könnte eine Policen-Beleihung an einen unabhängigen Dritten in Betracht gezogen werden.

Die „gute Nachricht“: Die geplante Neuregelung zu den Bewertungsreserven soll nur so lange Bestand haben, wie die Phase der Niedrigzinsen andauert. Also ein Plan mit „offenem Ende“.


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