Die Reform für die Neuregelung von Bewertungsreserven ist derzeit vom Tisch. Jegliche Änderungen bzw. Anpassungen zur Aufteilung der (virtuellen) Zugewinne an die Versicherungsnehmer wurden abgesagt.

Befürchtete Kürzungen für fällige Auszahlungen entfallen

Altersvorsorge
Anpassungen an Ausschüttungen abgesagt

Die „vorerst unveränderten“ Regelungen zu den LV-Bewertungsreserven wurden nun in einen „temporären Dauerzustand“ gewandelt. Versicherungsnehmer, die demnächst die Zahlungen ihrer fälligen Lebensversicherung erwarten, brauchen keine Abzüge zu den garantierten bzw. auch erhofften Auszahlungen zu befürchten.

Bereits Anfang Februar beförderte die Bundesregierung die Neuregelung in die Warteschleife und wollte erst die Möglichkeiten über den Vermittlungsausschuss zwischen Bundesrat und Bundestag abwarten. Das Ergebnis ist keine Überraschung, denn neben den scheinbar tiefgreifenden Differenzen zwischen Bundestag und den Ländern scheint für eine Reform der Regelung auch „die Lust“ abhanden gekommen zu sein.

Somit gibt es keine Veränderungen zu den bisherigen Aufteilungen der Bewertungsreserven, denen festverzinsliche Papiere zugrunde liegen. Kürzungen zu den Ausschüttungen werden somit nicht vorgenommen.

Für 5% Grund zum Jubel und 95% zur Zurückhaltung
Der große Aufschrei der vermeintlich betroffenen Versicherungsnehmer im vergangenen Herbst trat erst auf, nachdem die Medien eine von der Bundesregierung geplante Anpassung als den „Raubzug der Versicherer“ darstellten. Tatsächlich wäre es zu empfindlichen Einschnitten bei den zeitnah fälligen Versicherungspolicen gekommen. Der betroffene Teil der Versicherungsgemeinschaft hätte jedoch nur rund 5% betragen. Die „restlichen“ 95% hätten zum Zeitpunkt überhaupt nicht zur Diskussion gestanden.

Mit der Entscheidung über den Vermittlungsausschuss wurden auch nicht die Forderungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erfüllt. Dieser sah die Forderungen als dringend erforderlich an, da es sich um die Bewertungsreserven lediglich um verbuchte Bilanzwerte handelte, die keinen „realen Gewinn“ darstellten und bei Fälligkeit der festverzinslichen Geldanlage wieder aufgelöst würden. Eine reale Kapitalentnahme aus dem virtuellen Gewinn würde stets zulasten der großen Mehrheit, also rund 95% der Versicherungsnehmer gehen.

Während 5% der Versicherungskunden nun ihr „erhofftes“ Geld zum größten Teil erhalten, müssen die anderen Inhaber einer LV-Police die Erwartungshaltung etwas zurück nehmen. Der Druck auf noch weiter fallende Verzinsungen zur Altersvorsorge würde dadurch nur noch größer werden.

Reform noch nicht für „tot“ erklärt
Das Thema Reform zu den Bewertungsreserven ist vom Tisch. Dennoch behielt sich die Bundesregierung die Option offen, die Angelegenheit dennoch angehen zu wollen, allerdings erst nach dem Abschluss der kommenden Bundestagswahlen im Herbst.

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