Private Krankenkasse ist ein Begriff, den die meisten Bundesbürger automatisch verwenden, wenn es um das Thema Gesundheitswesen geht. Dabei sind private Krankenversicherung keine Krankenkassen. Doch wo liegt genau der Unterschied?

Solidarsystem gesetzliche Krankenversicherung

Gesundheitskarte
Versicherungswechsel setzt Beratung voraus

Krankenkassen wurden 1883 von Reichskanzler Otto von Bismarck eingerichtet. Ziel war es, ein Solidarsystem zu schaffen und die einkommensschwachen Schichten abzusichern. Heute legen die Sozialgesetzbücher SGB 1 bis 12 die Grundlage für das gesetzliche Krankenversicherungssystem in Deutschland. Die Aufgabe der Krankenkassen besteht darin, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten oder wiederherzustellen – sie sind dazu Kraft des Gesetzes verpflichtet.

Wer sich heute privat versichert, muss sich vorab im Klaren darüber sein, dass es sich dabei nicht um eine Krankenkasse handelt. Denn hier spielt nicht der Gesetzgeber mit. Eine private Krankenversicherung wird von Versicherern, meist einer Aktiengesellschaft, oder einem Versicherungsverein angeboten. Die Abmachung erfolgt auf Gegenseitigkeit, es handelt sich um einen rein privatrechtlichen Vertrag wie der Dienstleistungsanbieter KV FUX unterstreicht.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen nur das medizinisch Notwendige

Die gesetzlichen Krankenkassen sind Teil des sozialversicherungsrechtlichen Systems in Deutschland. Die meisten Bundesbürger sind pflichtversichert. Daher ist die Krankenkasse eine Sozialkasse oder eine Sozialversicherung. Die Aufnahme in die gesetzliche Krankenkasse fällt dann an, wenn eine versicherungspflichtige Beschäftigung beginnt. Einen Teil der Abgaben an die Krankenkasse zahlt der Arbeitgeber, den Rest der Arbeitnehmer.

Unabhängig vom Beruf haben alle Versicherten den gleichen Leistungsanspruch. Der Beitrag wird anhand des Einkommens berechnet. Die erbrachten Leistungen sollten ausreichend und wirtschaftlich sein. Das medizinisch Notwendige wird erstattet, Behandlungen außerhalb der Regelleistungen nicht. In bestimmten Fällen sind Mehrleistungen möglich, zum Beispiel im Rahmen der Rehabilitation oder der häuslichen Krankenpflege. Gesetzliche Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Das heißt, sie übernehmen in eigener Verantwortung Aufgaben des Staates. Zwischen Versicherten und behandelndem Arzt besteht kein Rechtsverhältnis. Ist keine rechtliche Grundlage mehr für eine Pflichtversicherung gegeben, kann die Mitgliedschaft auf freiwilliger Basis fortgesetzt werden.

Bei privaten Krankenversicherungen auf die Leistungen achten

In diesem Kontext ist die Bezeichnung private Krankenkasse falsch. Denn die ist keine Sozialversicherung, sondern lediglich eine Rückversicherung. Das bedeutet, die Erstattung der Kosten für Behandlungen, Operationen, medizinische Hilfsmittel und andere Maßnahmen, die der Genesung dienen, werden vertraglich abgesichert und dementsprechend rückerstattet. Der Privatpatient gilt demzufolge als Selbstzahler.

Das heißt, er schließt seinen Behandlungsvertrag direkt mit dem Arzt ab. Also ähnlich wie mit einem Handwerksmeister, der einen Dachreparatur erbringen soll. Das gibt ihm bei der Wahl der Behandlungsmöglichkeiten deutlich freiere Hand als sie gesetzlich Versicherte haben. Entsprechen die gewählten Therapien dem, was mit dem Versicherer zuvor vertraglich vereinbart wurde, werden die Kosten komplett übernommen. Bei der Bewertung einer Arztrechnung werden verschiedene Parameter zugrunde gelegt. Meist übernehmen die privaten Krankenversicherer die Summe auf der Arztrechnung zu 100 Prozent. Aber eben auch nicht immer.

Damit ein Patient nicht in die Verlegenheit kommt, später auf seinen Kosten sitzen zu bleiben, ist es wichtig, bei Vertragsabschluss mit einem privaten Krankenversicherer genau darauf zu achten, welche Leistungen abgedeckt werden – außerdem müssen im Gesundheitsfragebogen wahrheitsgetreue Angaben gemacht werden, ansonsten droht der Ausschluss. Private Krankenversicherer unterliegen der Finanzaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Krankenkassen hingegen dem Bundesversicherungsamt.

Vor dem Versicherungswechsel beraten lassen

Ganz so schwarz-weiß ist die Welt der Krankenversicherung allerdings nicht. Denn private Krankenversicherer bieten sogenannte Basistarife an, die denen der gesetzlichen Krankenkassen nahezu exakt entsprechen. In diesem Fall wäre es tatsächlich angebracht, von einer privaten Krankenkasse zu sprechen.

Die Entscheidung zwischen einer privaten und gesetzlichen Krankenversicherung hängt von Lebensumständen und den persönlichen Ansprüchen an eine ärztliche Behandlung ab. Da sich die Beiträge in einer privaten Krankenversicherung im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse nicht am Einkommen orientieren, sondern an gewünschten Leistungen und dem allgemeinen Gesundheitszustand, fahren Besserverdiener damit oft besser. Experten raten vor dem Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung immer zu einer individuellen Beratung.

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