Sinkende Hürden für die Durchsetzung von Schutzmaßnahmen gegen Einbruchsdelikte in Mehrfamilienhäusern. Der Normgeber hat dafür eine entsprechende Gesetzesänderung vorgenommen. Der Lobbyverband der Versicherer begrüßt diesen vereinfachenden Schritt.
Investitionen in Sicherheitstechnik lohne sich

Die Nachrüstung bzw. der Umbau vorhandener Wohngebäude für den erhöhten Einbruchschutz ist nun auf einem vereinfachten Weg möglich. Der Normgeber erlaubt nun nach der Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) u.a. bei Mehrfamilienhäusern die baulichen Maßnahmen anzugehen, wenn dies von den Wohnungseigentümern in einer einfachen Mehrheit beschlossen wurde. Die neue Regelung tritt am 01. Dezember 2020 in Kraft. Die teils sehr teuren Maßnahmen, wie z.B. Fenstergitter, Rollläden und einbruchshemmende Fenster und Türen, werden wohl nicht jeglichen Wohnungseigentümer „beglücken“, vor allem wenn seine Gegenstimme von einer einfachen Mehrheit ins Abseits gedrückt wurde. Begrüßt wird diese WEG-Anpassung jedoch vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), eine jegliche Abwehr von Einbruchsversuchen oder gar deren Demotivation erspart den Versicherern ebenso jeglichen Schadenersatz.
Es lohne sich, in Sicherheitstechnik für Wohngebäude zu investieren, so der GDV. Die sinkende Zahl von Einbrüchen weise darauf hin. Deshalb unterstütze der Verband jegliche Bemühungen zur Förderung von Einbruchschutz. Allerdings sollten im Rahmen des Bauordnungsrechts diverse Mindeststandards verankert werden. Diese fehlten bis heute noch.
Im Jahr 2019 sank die Zahl der Einbrüche auf fast die Hälfte der Einbruchszahlen im Jahr 2015, so der GDV. Dieser Trend dürfte sich auch im Jahr 2020 fortsetzen und letztendlich ein neues Rekordtief markieren. Dazu müsse aber erst bis zum Jahresende gewartet werden, denn mit dem Beginn der sog. dunklen Jahreszeit startet auch erst die „Hochsaison“ der Einbrecher.
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