Bereits kurze Zeit nach der Umstellung auf die neuen Unisex-Varianten gibt es die ersten „Überraschungen“. Zumindest geben sich Medien und Verbraucherschützer teils entrüstet über die neu gestalteten Tarife und deren Beitrags-Kalkulationen.

Erste Vertrags-Stichproben bringen Verbraucherschützer „auf die Palme“

Unisex-Verträge
Neue Unisex-Tarife sorgen für Unruhe
Bild: Peter Kirchhoff / pixelio.de

Das Geschrei nach den ersten Veröffentlichungen der neuen Unisex-Tarife ist enorm. Die Schlagzeilen der Medien reichen von „kaum Ersparnisse für Frauen“, gehen über „laute Kritik an Unisex-Berechnungen“ und finden sich bei „Versicherer missbrauchen Unisex-Tarife“ wieder.

Das Versicherungsexperten und Analytiker von MORGEN & MORGEN haben einige Stichproben aus dem neuen Unisex-Pool der Gesellschaften entnommen und die ersten Zwischenergebnisse ausgewertet. Quer Beet entnahm das Analysehaus „per Pipette“ einige Proben aus den Sparten Privatkrankenversicherung, Renten- und Risikoversicherungen. Die Resultate sehen anders aus als „erwartet“.

Die lautesten Beschwerden über die Unisex-Kalkulationen sind aus den Reihen der Verbraucherschützer zu hören. „Die Unisex-Tarife werden eklatant und krass zu Lasten der Versicherten umgesetzt“, zitierte die Frankfurter Rundschau den Vorsitzenden des Bundes der Versicherten, Axel Kleinlein.

Private Krankenversicherung
In der Sparte Privatkrankenversicherung (PKV) wurde die allgemeine Erwartungshaltung besonders enttäuscht. So erstellte das Analysehaus MORGEN & MORGEN eine Musterberechnung mit einem 40-jährigen Mann und kam zum Schluss, dass Neukunden um 96,- Euro monatlich tiefer in die Tasche greifen müssten. Wider Erwartung werden jedoch Frauen im gleichen Alter nicht spürbar entlastet, sondern dürfen mit einem Aufschlag von rund 7,- Euro pro Monat ebenfalls mehr an Beiträgen berappen.

Berufsunfähigkeitsversicherung
Umgekehrt zur PKV hätten die Männer nach den (Wunsch-?) Vorstellungen bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) durch Preisnachlässe profitieren müssen. Lt. Musterbeispielen muss z.B. ein Kfz-Mechatroniker in Zukunft etwa drei Euro mehr pro Monat hinblättern, um eine Rente von 1.500,- Euro mtl. zu erhalten. Für eine Überraschung sorgte die gleichzeitige Beitragsreduzierung bei Frauen und Männer falls die Versicherten in die Branche der Bürokaufleute einzuordnen sind.

Risikolebensversicherung
Immerhin die erwartete Richtung gehen die Beitragsanpassungen bei der Risikolebensversicherung. Bürokauffrauen bezahlen demnach für die Unisex-Varianten 47,- Euro pro Jahr mehr für einen vereinbarten Todesfallschutz in Höhe von 250.000,- Euro. Männer im gleichen Berufszweig werden um 37,- Euro entlastet.

Altersvorsorge Privatrente
Dagegen gibt es bei der Altersvorsorge wiederum enttäuschte Gesichter. Kalkuliert wurden deutliche Vorteile für die Frauen. Es ging zwar in die erwartete Richtung, aber der Unterschied liegt bei einer Leistungsanhebung um rund 9,- Euro mehr Rente für Frauen und einem Abzug von 21,- Euro für Männer (Basis 200,- Euro mtl. Beitrag, 37 Jahre Laufzeit).

Wer ist wirklich überrascht?
Schon vor Monaten sollte eigentlich kein Zweifel darin bestanden haben, dass die Versicherer gewiss keine „goldene Mitte“ kalkulieren werden. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) steht „naturgemäß“ hinter den Anbietern, aber die Argumentation, dass die Versicherer das Risiko des Unbekannten zu tragen hätten, kann nicht von der Hand gewiesen werden.

Versicherungen können nicht wissen, wie viele Frauen und Männer sich tatsächlich in absehbarer Zukunft in den neuen Tarifen versichern werden. Trotz der geschlechterneutralen Behandlung sind Versicherer auf Mischkalkulationen angewiesen, die sich in der Schwebe einer vorsichtigen Schätzung befinden. Somit wird ein Risikoaufschlag mit eingerechnet, der sich im Gesamtbild nachteilig für die Versicherungsnehmer auswirkt. Letztendlich müsse die Gesellschaft das Risiko einer Fehleinschätzung alleine tragen.

Vorwürfe wie „eklatanter Missbrauch“ scheinen überzogen und erinnern mehr an der Untermauerung der eigenen Daseinsberechtigung, statt im angemessenen Rahmen auf Fakten hinzuweisen. Altverträge die noch vor dem 21. Dezember 2012 abgeschlossen wurden, sind ohnehin nicht betroffen.

970x250