Der Klimawandel drückt auf das Gemüt der Wohngebäudeversicherer. Zu viele Neubauten befänden sich im Einzugsgebiet künftiger Hochrisiko-Einflüsse durch Extremwetter. Der Versicherer fordern nun von der Politik die Anpassung des Baurechts.

Berücksichtigung Klimawandel müsse im Baurecht verankert werden

Abbruch Haus
Häuser sollen keinen Risiken ausgesetzt werden und versicherbar bleiben

Besitzer von Eigentumswohnungen und Wohnhäusern verfügen in der Regel über eine Wohngebäudeversicherung und gegen erweiterte Naturgefahren ausgestattet mit einer sog. Elementarschadenversicherung. Versicherer raten regelmäßig zu einem solchen Komplettpaket, insbesondere mit dem Hinweis auf die steigenden Gefahren durch den Klimawandel. Zusätzlich weisen die Versicherer darauf hin, bereits bei der Planung von Neubauten die kommenden Klimaveränderungen zu berücksichtigen. So weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) darauf hin, dass in den vergangenen 20 Jahren rund 2,5 Millionen neue Wohngebäude errichtet worden seien. Allerdings befänden sich anteilig rund 32.000 dieser Gebäude in Bereichen von hochwassergefährdeten Gebieten. Für den Verband ein Beleg, dass die aktuelle Bauplanung auf die Erkenntnisse der Klimaforscher „kaum reagiert“ haben.

Gemäß Berechnungen des GDV sei der Anteil neu errichteter Gebäude in „hochgefährdeten Überschwemmungsgebieten“ im Verhältnis zum Gebäudebestand nicht gesunken. Nach wie vor blieben die Folgen des Klimawandels bei der Bauplanung unberücksichtigt, obwohl im Bundesgebiet die Wetterextreme wie Hagel, Starkregen und Überschwemmungen zunahmen. „Die Krisen von heute sind Folgen der Entscheidungen von gestern. Wir müssen den Schäden durch extreme Wetterereignisse auch im Bausektor vorbeugen“, so Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV. Daher müsse das Baurecht unbedingt angepasst werden, um „die volkswirtschaftlichen Schäden der Zukunft durch Klimaänderungen und Extremwetterereignisse“ zu verringern.

Der GDV fordert zur Modifizierung des Baurechts den Klimawandel als ein Schutzziel zu definieren. Dazu müsse auch eine verpflichtende Gefährdungsbeurteilung für Bauwerke in Bezug auf Klimafolgen und Extremwetterereignisse eingeführt werden. Notwendig seien auch „typische und wirksame Schutzmaßnahmen“ sowie die Konkretisierung deren Qualitätsmerkmale. Hierfür die Einführung eines Standards notwendig. Darüber hinaus müsse die Politik ein nationales Managementsystem für „klimawandelbedingte Risiken“ einführen.

Immer das gleiche Prinzip: Prämien ja, Leistung eher nein. Mit den vom GDV als hochriskant definierten Gebäuden handelt es sich um einen Anteil von 1,4 Prozent, welche bereits in der Vergangenheit errichtet wurden. Gebäude sollten versichert werden, aber ein Schaden dürfe nicht entstehen können. Um jeglichen Verdacht der gewünschten Profitmaximierung abzuwenden, wird der mögliche Gebäudeschaden als ein volkswirtschaftlicher Schaden bezeichnet.

Kosten & Leistungen Krankenkassen berechnen

Jetzt den kostenlosen GKV-Vergleichsservice nutzen:

Familie unter Schirm

  • Leistungsmaximum ausschöpfen
  • Heilmethoden Alternativmedizin
  • Bevorzugte Präventionsmaßnahmen
  • Einsparungen mit Direktversicherung
  • Tarifvergleich gewünschter Leistungen

Versicherungsdaten, Personendaten eingeben, fertig. Online-Tarifvergleich.

Jetzt vergleichen!

970x250