Ein Streit mit dem Versicherer vor Gericht kann viel Ärger und auch hohe Kosten bereiten. Für Versicherungskunden steht jedoch ein Ombudsmann zur Verfügung. Der „Schlichter in der Mitte“ kann nicht nur das Nervenkostüm des Versicherungsnehmers schonen, sondern auch seinen Geldbeutel.
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Versicherungsombudsmann – Der Schlichter „in der Mitte“

Streit mit der eigenen Versicherung bahnt sich dann oft an, wenn beim Versicherungsnehmer ein Versicherungsschaden geltend gemacht werden will und die Versicherung der Ansicht ist, dass die Angelegenheit lediglich einen verminderten oder gar keinen Schaden darstellt. Wenn die „Meinungsverschiedenheit“ zwischen Kunden und Versicherung final juristisch ausgefochten werden soll, schießen die Kosten unweigerlich in die Höhe. Vom ganzen Ärger ganz zu schweigen.
Es gibt allerdings noch den Mann / die Frau „in der Mitte“, den sog. Ombudsmann. Seine Aufgabe ist es, die verschiedenen Standpunkte gegenüberzustellen und auf eine möglichst außergerichtliche Einigung hinzuarbeiten, unter Beachtung von Recht und Gesetz. Das Einschalten des Versicherungsombudsmanns spart in der Regel Geld und geht dazu noch schneller als ein Verfahren vor Gericht, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Der Ombudsmann für Versicherungsangelegenheiten ist unabhängig. Der Versicherungsnehmer kann sich im Streitfall mit seinem Versicherer kostenlos an den Versicherungsombudsmann wenden.
Der Ombudsmann kann sich um folgende Sparten kümmern:
- Lebensversicherung
- Private Rentenversicherung
- Kfz-Versicherung
- Hausrat- und Gebäudeversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Rechtsschutzversicherungen
- Private Unfallversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
Für die private Krankenversicherung steht jedoch kein Ombudsmann zur Verfügung, so der GDV. Für die Sparte der Privatkrankenversicherung gibt es eine Schlichtungsstelle.
Der Ombudsmann ist für Versicherungskunden kostenlos
Im Gegensatz zum eingeschalteten Rechtsanwalt und ggfs. das anschließende Gerichtsverfahren ist der Ombudsmann für Versicherungskunden kostenlos.
Wie kann der Ombudsmann kontaktiert werden?
Zuerst sollte sich der Versicherungsnehmer an seinen Versicherer wenden, damit er von diesem eine Entscheidung in der Hand hält. Mit diesem Schreiben kann der Kontakt zum Ombudsmann aufgenommen werden. Der GDV stellt folgende Kontaktwege vor:
- Brief: Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 080632, 10006 Berlin
- E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
- Telefon: 0800 3696000 (kostenfrei, Mo-Fr von 08:30 – 17:00 Uhr)
Ein vorgefertigtes Beschwerdeformular stellt der GDV hier (.pdf) zum Download zur Verfügung.
Liegt der Wert der Beschwerde unter 10.000 Euro, kann der Ombudsmann sogar sehr schnell „für Ruhe“ sorgen. Denn das Prüfungsergebnis des Ombudsmannes ist in diesem Wertbereich für den Versicherer bindend. Liegt der Beschwerdewert im Bereich zwischen 10.000 und 100.000 Euro gilt das Ergebnis des Ombudsmannes als eine unverbindliche Empfehlung. Es habe sich lt. GDV in der Vergangenheit gezeigt, dass die Versicherer der Empfehlung häufig Folge leisten.
Sollten „alle Stricke“ reißen, bliebe der Weg über das Gericht nach wie vor offen.
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