Unfallversicherungen werden von Verbraucherschützern auf der Prioritätenliste privater Versicherungen nicht sonderlich weit oben geführt. Einerseits ist es richtig, dass eine umfassende Absicherung der Arbeitskraft durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung wichtiger ist.

Versicherungsvertrag
Das einzig wirkliche Kapital - Arbeitfähigkeit - finanziell absichern

Andererseits muss man aber auch sehen: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist teuer, vor allem für Berufe mit körperlicher Arbeit – ausgerechnet dort, wo auch die Einkommen eher niedrig sind. Bei Vorerkrankungen sind die Versicherer sehr zurückhaltend, solche Verträge überhaupt abzuschließen. Kinder und Jugendliche haben in der Regel keine BU-Versicherung. Die Unfallversicherung hat also durchaus ihre Berechtigung, zumal ihr wesentlicher Bestandteil nicht die Rente, sondern eine Kapitalleistung für den Invaliditätsfall ist, wie das Vergleichsportal 9Brands erklärt.

Einmalige Kosten nach einem Unfall absichern

Ihren Bedarf an Invaliditätssumme berechnen Sie am besten aus dem erwarteten Kapitalbedarf bei einer vollständigen Invalidität. Das kann zum Beispiel ein Umzug in eine barrierefreie Wohnung sein oder der Umbau der eigenen Immobilie. Auch die Beschaffung eines Pflegebetts oder eines neues Autos, das der Behinderung entsprechend ausgerüstet ist, gehören dazu. Berücksichtigen Sie dabei eine Progression, die Sie möglichst hoch wählen sollten. Der vereinbarte Prozentsatz gibt an, wie die Invaliditätsgrundsumme bei 100 % Invalidität aufgestockt wird. Versichern Sie beispielsweise 50.000 Euro Grundsumme mit 1000 % Progression, haben Sie im Fall einer Vollinvalidität eine halbe Million Euro zur Verfügung, um die genannten Kosten zu decken. Die nötige Unfallrente richtet sich dagegen nach dem Einkommensausfall, wenn Sie unfallbedingt nicht mehr arbeiten könnten und dieses Risiko nicht bereits durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgedeckt ist.

Nebenleistungen können, müssen aber nicht sein

Über weitere Leistungen der Unfallversicherung kann man nachdenken, aber sie versichern keine existenzbedrohenden Risiken. Krankenhaus-Tagegeld und Genesungsgeld sind nett, um Zuzahlungen im Krankenhaus auszugleichen oder sich ein kleines Extra zu gönnen, wenn es im Krankenhaus oder später zu Hause langweilig wird. Schmerzensgeld bei Knochenbrüchen ist ein willkommenes Trostpflaster, deckt aber keinen wirklichen Bedarf. Die Hinterbliebenen-Absicherung durch eine Todesfallsumme in der Unfallversicherung ist gefährlich lückenhaft, weil nur ein kleiner Ausschnitt möglicher Todesursachen versichert wird. Sinnvoll sind dagegen Sofortleistungen bei schweren Verletzungen oder Übergangsgeld. Dadurch kommt Geld für sofort nötige Anschaffungen in die Kasse, auch wenn noch gar nicht feststellt, ob eine Invalidität verbleibt.

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