Wenn der Christbaum seiner zugedachten Rolle, die Schaffung einer romantischen Weihnachts-Idylle, nicht Folge leistet und für eine verwüstete rußschwarze Wohnung sorgt, dann stellt sich die Frage, ob die Haftpflichtversicherung, die Hausratversicherung oder die Wohngebäudeversicherung für den post-weihnachtlichen Frieden sorgen soll. Besser wäre jedoch die Wahrung der Tradition, den Weihnachtsbaum nach den 3-Heiligen per Hand abzuschmücken.

Christbaum oder Adventzkranz – Offene Kerzenflammen unter Aufsicht

Weihnachten
Weihnachts-Idylle bewahren

Die weihnachtliche Romantik endet nicht selten mit dem Verlassen des zugedachten Bereichs der Kerzenflamme. Wenn der unscheinbare Docht seinen Wirkungsbereich vergrößert, dann wird auf die Umwelt innerhalb der vier Wände keine Rücksicht genommen. Spätestens mit dem Beginn des 1. Advents steigt die Brandgefahr in den Wohnzimmern Deutschlands ganz automatisch. Die tatsächlichen Brände durch Adventskränze und Weihnachtsbäume sind bei den Versicherern längst eine feste Größe in den Statistiken.

Ohne Zweifel, für eine traditionelle Weihnachtsbeleuchtung gehören Kerzen einfach dazu. Der Ersatz durch elektrische Glühkerzen ist zwar ein Sicherheitsaspekt, aber für viele Familien längst noch kein echter Ersatz für das natürlich flackernde gelbe Kerzenlicht. Doch die Weihnachtsidylle hat seinen Preis. In den Wochen vor Jahresende brennt es in Deutschlands Haushalten rund 12.000 Mal, so der Versicherer Gothaer. In nicht wenigen Fällen ist „grobe Fahrlässigkeit“ im Spiel gewesen, bei der auch der „beste Versicherungsschutz“ sehr schnell die verengten Haftungsgrenzen aufweist.

Für den Hausratschutz gibt es ein Mittel – Für den Brandverursacher auch

Eine Hausratversicherung in der Schublade zu haben, ist schon gar nicht mal so schlecht. Wenn Weihnachtsbaum oder Adventskranz die Ursache für die abgebrannten Vorhänge, den verkohlten Wohnzimmerschrank und die versenkte Sitzgarnitur waren, dann springt die Hausratversicherung für den Ersatz zum Wiederbeschaffungswert ein. Das gilt auch für Folgeschäden durch Löschwasser vom beherzten Einsatz der angerückten Feuerwehr. Doch bei „grober Fahrlässigkeit“ wird von der vereinbarten Schadensumme sehr schnell ein erheblicher Betrag gekürzt. Wurde der Brand „grob fahrlässig herbeigeführt“, so wird die Hausratversicherung in den meisten Fällen den Ersatz nicht im vollen Umfang erbringen. Das kann sogar soweit gehen, dass der Schadenersatz auf eine glatte Null reduziert wird und der Verursacher ganz tief in seine eigene Taschen greifen muss.

Wenn es an die Substanz geht – Gebäudeversicherung

Der verursachte Brand lodert solange wie die Flammen Nahrung finden. Extreme Hitze, Brandgase und Löschwasser können der Substanz des Gebäudes kräftig zusetzen. Wird durch das Feuer das Gebäude beschädigt, wäre der Eigentümer und ggfs. auch Vermieter über eine Wohngebäudeversicherung sehr glücklich. Die Gebäudeversicherung steht zunächst an vorderer Reihe für den Schadenersatz, auch dann wenn der Brand vom Mieter verursacht wurde. Doch die „Selbstlosigkeit“ einer Wohngebäudeversicherung kennt auch Grenzen. Deshalb geht der nächste Schritt an die Prüfung der Schadenersatzpflicht des Brandverursachers, sollte eine grobe Fahrlässigkeit zum Brandschaden im Raum stehen. War der Mieter schuld, dann wäre dieser über eine private Haftpflichtversicherung äußerst glücklich.

Schaden abgesichert? Perfek! Weihnachtsstimmung noch vorhanden?

Sollte der Mieter über eine Hausratversicherung und eine Haftpflichtversicherung verfügen und der Vermieter mit einer Wohngebäudeversicherung ausgerüstet sein, dann wäre die Schaden-Ersatzkette geschlossen. Doch der Schaden und die zerstörte Weihnachts-Idylle bleiben.

Damit die Wohnungseinrichtung die Feiertage „rußfrei“ überstehen, ist bereits die Vorbeugung durch einfache Maßnahmen gut und billig. Offene Kerzenflammen am Weihnachtsbaum sind stets zu beaufsichtigen. Sind mehrere Personen in unmittelbarer Nähe des Weihnachtsbaumes, kann auch die einzelne Person getrost den Raum verlassen. Andernfalls müssen die Kerzen – so lästig wie es sein mag – schlicht gelöscht werden. Andernfalls kann das „schnelle Bier holen im Keller“ einen unerwarteten Abschluss finden.

Sollte die Brandentwicklung am Weihnachtsbaum früh erkannt werden, ist die „halbe Miete“ schon einmal drinnen. Die andere Hälfte wäre die Bereitstellung geeigneter Löschmittel. Einen Eimer Wasser oder gleich einen Feuerlöscher in die Nähe des Christbaumes aufzustellen wird meist mit dem schnellen Eindämmen der sich sonst ausbreitenden Flammen belohnt. Andernfalls hilft es nicht viel, wenn fünf Personen den Brand frühzeitig bemerken, aber am Ende zwei nur schreien und die anderen drei sich beim panikartigen Wasserholen in der entfernten Küche nur gegenseitig über den Haufen rennen.

Der Schadenexperte der Gothaer, Norbert Freitag, rät zur besonderen Vorsicht bei Anwesenheit von Kleinkindern. „Ihr Spieltrieb kann schnell Ursache des Feuers sein“.

Wenn schon offene Kerzenflammen am Weihnachtsbaum, dann die sog. Sicherheitskerzen mit verkürztem Docht. Deren „Lunten“ reichen nicht bis zum Fuß der Kerzen und erlöschen deshalb frühzeitig.

Noch schreibt die „Regulierungs-Wut“ der EU keine Energiespar-Lämpchen als Weihnachtsdekoration vor. Deshalb können elektrische Weihnachtskerzen durch Form und Lichtfarbe eine Alternative für offene Flammen bieten. Aber auch an diesem Punkt hakt Gothaer ein und weist auf das Beachten von Prüf- und Qualitätssiegeln für die elektrischen Weihnachtskerzen hin. Ein Defekt an der Lichterkette kann der Weihnachts-Idylle ebenfalls ein jähes Ende setzen.

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