An Silvester- und Neujahres-Tagen stehen die Risikoversicherer erneut Spalier. Raketen, Böller und Kracher vollenden nicht nur ihr zugedachtes Werk, sondern machen sich gelegentlich unerwünscht selbstständig. Schäden an Häusern, an Wohnungseinrichtungen und Fahrzeugen gehören zum Jahreswechsel dazu. Die richtige Versicherung in der Tasche lässt Geschädigte und Verursacher gelassener ins neue Jahr überwechseln.

Wenn die Silvester-Rakete ihre zugedachte Flugbahn verlässt….

Silvesterschäden
Jeder Jahreswechsel bringt erste Schäden ein

Zu Weihnachten sind es die Kerzen, zu Silvester die etwas „kurzlebigeren aber wirkungsvollen“ Raketen und Knaller. Die durch Knallkörper entstandenen Schäden schnellen zum Jahreswechsel generell in die Höhe. Die Sachversicherer können ein „Lied davon singen“.

So unterschiedlich die Knall- und Lichtereffekte der Böller und Raketen, so unterschiedlich sind auch die möglichen Schäden an Gebäuden und Fahrzeugen. Sollte einmal das Kind in den Brunnen gefallen sein, so übersteigen die Ersatz- und Reparaturkosten den Preis der Rakete um ein Vielfaches. Wehe wenn nicht die passende Versicherung parat liegt. Das neue Jahr könnte sonst für den Verursacher und den Geschädigten mit sehr viel Bitterkeit beginnen.

Wurde das Haus „abgeschossen“?

Entstehen durch das „verirrte“ Feuerwerk Schäden an einem Wohngebäude, so springt die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers ein. Das ist dann der Fall, wenn der „Sprengmeister“ als Verursacher nicht bekannt sein sollte. Kann der Urheber des Schadens dennoch ermittelt werden, so wäre für den „Zündler“ eine vorhandene Haftpflichtversicherung der rettende Anker bei der Frage zum Schadenersatz.

Das Zusammenspiel zwischen Schadenverursacher und Geschädigten ist ähnlich, wenn das Effekt-Geschoss durch das Fenster einer Wohnung fliegt und der Inneneinrichtung ein jähes Ende bereitet. In diesem Fall wird eine Hausratversicherung hellhörig und ersetzt den entstandenen Schaden zum Wiederbeschaffungswert. Dennoch wird der Verursacher nicht aus der Pflicht genommen, sondern „höflich“ für den Ersatz angefragt. Seine Haftpflichtversicherung könnte ganz schnell die richtige Antwort geben.

Wenn Nachbars Auto „gesprengt“ wurde

Die Rakete hat keinen „Sinn für Orientierung“ und fliegt geradewegs dort hin, wo es dem Feuerschweif gefällt. Statt mit dem Kopf durch die Wand könnte die finale Lichter-Show auch am Blech der Luxus-Karosse enden. Ein teurer Spaß, für den die Teil-Kaskoversicherung aufkommen würde. Bleiben die Böller jedoch „friedlich“ und der Besitzer des Feuerwerks gerät in seiner Alkohol-Laune etwas außer Kontrolle, würde der am Fahrzeug entstandene Schaden durch eine Voll-Kaskoversicherung ersetzt.


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