Vorteile eines Gehaltskontos

Der Begriff „Gehaltskonto“ erscheint vielen Arbeitnehmern möglicherweise im ersten Moment fremd. Doch beinahe jeder ist mit einem Gehaltskonto vertraut. Denn im Grunde genommen haben Gehaltskonten sowie Girokonten sehr viel gemeinsam.

Ein klassisches Girokonto

Ein Gehaltskonto ist keine spezielle Kontenform. Vielmehr ist von einem klassischen Konto die Rede, auf das regelmäßig eingehende Beträge wie das Arbeitsentgelt oder Sozialleistungen überwiesen werden. Deshalb ist diese Kontoverbindung ein klassischer probater Weg, um die Zahlungseingänge zu verbuchen, die für den Lebensunterhalt gedacht sind. Heutzutage benötigt in Deutschland jeder Arbeitnehmer ein Gehaltskonto. Diese Bankverbindung verfolgt den Zweck, den Lohn durch den Arbeitgeber überweisen zu lassen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass eine Kontoverbindung angegeben werden muss, sobald der Arbeitsvertrag unterschrieben ist. Bei welcher Bank dieses spezielle Konto angelegt ist, spielt nur eine untergeordnete Rolle. Ob Direktbanken mit ihren kostenfrei beworbenen Girokonten oder Kreditinstitute in der Heimatstadt – wichtig ist für Bankkunden einzig, dass die Services der Banken durch ihr Preis-Leistungs-Verhältnis überzeugen.

Verschiedene Serviceleistungen unterschiedlicher Banken

Generell unterscheiden sich die Serviceleistungen für Gehaltskonten bei verschiedenen Banken nur wenig voneinander. Der Funktionsumfang ist ähnlich. Allerdings gibt es einige Anbieter, die vereinzelt einen Guthabenzins offerieren. Mit Ausnahme dieser Zinsregelung ist es relativ üblich, dass über jedes Gehaltskonto Zahlungen empfangen, Daueraufträge eingerichtet, Überweisungen durchgeführt oder Lastschriften vereinbart werden können. Eine ausschlaggebende Rolle spielen möglicherweise Mehrwerte zu einem Gehalts- bzw. Girokonto. Zur Kategorie dieser Mehrwerte gehören unter anderem Depots, Kreditkarten oder Tagesgelder. Im Idealfall sind all diese Leistungen Teil der Produkte, die zu einem Gehaltskonto gehören.

Ein monatlicher Mindestgeldeingang ist nicht auf jedem Gehaltskonto Pflicht

Über lange Zeit hinweg galt die Faustregel, dass auf einem Gehaltskonto ein monatlicher Mindestgeldeingang von 1.000 bis 1.250 Euro verzeichnet werden muss. In diesem Fall, so die Annahme, sei die Kontoführung unentgeltlich. Diese Regelung wird bis heute von einigen Banken beibehalten. Andere Banken haben diese Regel hingegen abgeschafft. Wer sich über die Voraussetzungen und Einzelleistungen spezieller Konten erkunden möchte, ist deshalb gut beraten, vor Vertragsabschluss einen Vergleich durchzuführen. Finanzexperten empfehlen Konten, die trotz fehlenden Mindestgeldeingangs bzw. ohne Gehaltseingang keine Kontogebühren berechnen. Dennoch sollten ebenfalls die Leistungen der einzelnen Kontoverbindungen zu der Entscheidung beitragen. Schließlich ist ein Gehaltskonto ohne jegliche Zusatzservices auf Dauer auch keine sinnvolle Option.

Einsparungspotential für junge Menschen

Besondere Regelungen gelten für Auszubildende. Denn Azubis erhalten von den meisten Banken ein kostenfreies Konto. Eine wichtige Grundlage für diese Regelung ist das Alter der Kontoinhaber. Die meisten Kreditinstitute legen eine Altersgrenze von beispielsweise 25 Jahren fest, bis zu der keine Kontogebühren erhoben werden. Im Gegenzug ist Jugendlichen bis zur Volljährigkeit nicht die Nutzung eines Dispositionskredits erlaubt. Ein Dispositionsdarlehen dürfen Banken erst gestatten, wenn die Kunden 18 Jahre alt sind. Der Umfang des Kreditrahmens orientiert sich an der Höhe des Gehalts. Von Beginn sollten Kontoinhaber darauf achten, dass sie nach Möglichkeit keine unnötigen Gebühren bezahlen müssen.

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Informationen zum Girokonto – Details

Informationen Girokonto Informationen zum Girokonto: Das Girokonto ist selbstverständlich und alltäglich. Der normale Zahlungsverkehr läuft überwiegend über ein Konto der Bank oder Sparkasse. Viele Bereiche der Bezahlung oder Einnahmen wären ohne ein Girokonto nicht mehr denkbar, oder nur mit erheblichen Schwierigkeiten zu realisieren. Sie täten sich schon schwer, Ihren Arbeitgeber zu überzeugen, das Gehalt bar auszuzahlen, oder gar Ihre Steuerrückzahlungen beim Finanzamt …mehr Infos zum Girokonto