
Die Kfz-Haftpflichtversicherung – Pflicht durch Gesetzgeber
In Deutschland besteht die unbedingte Pflicht für das Führen eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Strassenverkehr eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Die vorgeschriebene Verkehrs-Haftpflichtversicherung ist unbedingte Voraussetzung für die Anmeldung bei den Kfz-Zulassungsstellen. Der Nachweis wird von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ausgestellt. Die Bescheinigung ist noch als die sogenannte Doppelkarte bekannt. Sollte der Versicherungsschutz erlöschen, sei es aus Kündigung oder anderen Gründen, so erhält die zuständige Zulassungsstelle die nötigen Informationen vom Versicherungsunternehmen. Mangels Versicherungsschutzes kann das Kraftfahrzeug zwangsabgemeldet werden. Auch bei einem Wechsel des Versicherungsanbieters erfolgt der Nachweis automatisch zwischen den Haftpflichtversicherer untereinander.
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