
Der Bedarf der Privatkrankenversicherung – Niedrige Beiträge zur Gesundheit
Die Private Krankenversicherung ist eine Versicherung zur Gesundheitsvorsorge, Behandlung von Krankheiten und Verletzungen, sowie zur Kostendeckung von zum Beispiel Sehhilfen und Zahnersatz. Die entstanden Kosten für Behandlungen und Diagnose von Krankheiten und Unfallfolgen werden teilweise komplett übernommen. In Deutschland gibt es grundsätzlich die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Die Unterschiede der Versicherungsbeiträge, sowie die Kostenübernahme von Behandlungen sind teilweise erheblich.
Die Vorteile der Privatkrankenversicherungen
Die Private Krankenversicherung bietet gegenüber der Gesetzlichen Krankenkasse eine Vielzahl von Vorteilen. Als Beispiele die wichtigsten Unterschiede zur GKV:
– Freie Ärztewahl
– Bevorzugte Behandlung
– Geringere Kosten, da sich die Beiträge u.A nicht an das Einkommen orientieren
– Flexible Wahlmöglichkeiten für das Leistungsspektrum der PKV
Als Versicherungsnehmer der PKV haben Sie die Möglichkeit den Umfang Ihrer Privaten Krankenversicherung selbst zu entscheiden. Somit können Sie Ihren Bedarf und die Versicherungsbeiträge und somit die Kosten zur Privat Krankenversicherung leicht anpassen.
Grundsätzlich gibt es drei Varianten der Privaten Krankenversicherung:
– Vollversicherung
– Teilversicherung
– Zusatzversicherung
Die Vollversicherung deckt sämtlich anfallende Kosten für Behandlungen und Untersuchungen im gesamten angebotenen Leistungsumfang
Die Teilversicherung deckt einen Teil der entstandenen Krankheitskosten. Als Beispiel sind Ansprüche auf Beihilfe für Beamte zu nennen
Die Kranken-Zusatzversicherung ist eine Erweiterung zur Gesetzlichen Krankenversicherung.
Mit der Krankenzusatzversicherung können Sie dem Leistungsspektrum der GKV weitere Absicherungen hinzufügen, z.B. Krankenhaustagegeld, Krankengeld oder Krankenversicherung für Auslandsreisen.
Die Voraussetzungen für den Beitritt zur Privat Krankenversicherung
Grundsätzlich darf sich jeder privat krankenversichern, für den keine Pflicht zur Versicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung besteht, darunter fallen folgende Personen bzw. Berufsgruppen:
– Arbeitnehmer
– Selbstständige
– Beamte
Arbeitnehmer dürfen in die Privatversicherung wechseln wenn ihr Brutto Jahresgehalt im vorherigem Jahr über 49.500,- Euro betragen hat. Somit liegt die sogenannte Versicherungspflichtgrenze lt. Stand 2011 bei 4.125,- Euro pro Monat.
Selbstständige, Freiberufler sowie Beamte dürfen grundsätzlich, unabhängig vom Einkommen,
der Privat Krankenversicherung beitreten.
Eine Tabelle zur Entwicklung der Versicherungspflichtgrenze finden Sie hier
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