Schufa-Einträge zu Personen - Bonität - Kreditwürdigkeit
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Die eingetragenen Informationen bei der SCHUFA
Die Schufa wurde im Jahre 1927 von Walter Meyer, Kurt Meyer und Robert Kauffmann gegründet. Der Begriff SCHUFA steht für "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung" und ist heute die Schufa Holding AG mit Sitz in Wiesbaden. Der Geschäftszweck der Schufa besteht darin, Vertragspartner wie Kreditinstitute, Banken und Sparkassen vor Kreditausfällen zu schützen. Darüber hinaus erklärt die Schufa, Kreditnehmer und Verbraucher vor Überschuldung zu bewahren. Für viele Verbraucher und angehende Kreditnehmer ist die SCHUFA jedoch ein "Dorn im Auge", zumal viele Anträge oder Bestellungen zu Mobilfunkverträge durch einen negativen Schufaeintrag scheitern. Nicht immer sind die Schufa-Informationen auf dem aktuellen Stand und verhindern somit einen Kreditabschluss oder einen Handyvertrag.
Die übermittelten Daten an die SCHUFA - Informations-Details
Die Schufa erhält die Informationen von den Vertragspartner wie Banken oder Kreditinstitute. Zum Beispiel bei einem Kreditantrag werden nach Einwilligung des Kreditnehmers folgende Kunden-Daten an die Schufa übermittelt:
- Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum und Geburtsort
- Wohnanschrift und ehemalige Anschriften
- Beantragten Kredit oder Leasingvertrag mit Laufzeit und Betrag
- Angaben bei Eröffnung eines Girokontos
- Ausgegebene Kreditkarten
- Versäumnisse wie überfällige Zahlungen oder andere nicht erfüllte Forderungen
- Angaben über Forderungen nach gerichtilichen Entscheidungen und deren Abwicklung
- Bekannter Missbrauch von Scheckkarten oder Scheckbetrug
- Missbrauch eines Kontos
- Eröffnung oder Beantragung eines privaten Insolvenzverfahrens
- Pfändungen oder Zwangsvollstreckungen
Für Kredite, titulierte Forderungen und nicht vertragsmäß abgewickelte Geschäfte werden die eingetragenden Daten bei der Schufa nach positiver Erledigung der Angelegenheit oder Forderung in der Regel nach drei Jahren gelöscht. Auch früher gelöscht werden können die Eidesstattliche Versicherung und der Haftbefehl zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung durch Löschungs-Mitteilung beim Amtsgericht.
Angaben und Daten bezüglich Kreditkarten und Girokonten sowie Versandhandelskonten werden nach der Auflösung des Kontos gelöscht.
Weiterführende Informationen zur SCHUFA - Überblick
Die Schufa-Auskunft - Die übermittelten Daten
Die Schufa und seine Geschäftspartner
Die Schufa Eigenauskunft - Informationen zukommen lassen
Das Schufa Score-Wert Verfahren
Kritiken und Probleme mit der Schufa
Schufa Geschäftsstellen - Adressensammlung
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