Bedarf & Leistungen Tierhalterhaftpflichtversicherung – Infos

Die Haftpflichtversicherung für Tierhalter
Als Hundebesitzer oder Eigner eines Pferdes haften Sie im vollen Umfang für die ggf. durch Ihr gehaltenes Tier entstandenen Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden an Dritte. Die Schadensersatzansprüche können noch bis zu 30 Jahre später auf Sie zukommen. Ganz gleich ob Ihnen ein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden kann oder nicht, für einen verursachten Schaden durch Ihren Hund oder Ihr Pferd, stehen Sie in der Pflicht des Schadensersatzes. Die Beträge können rasch in die Höhe schnellen, vor allem wenn Personenschäden zu beklagen sind.

Tiere ohne zwingende Tierhalter-Haftpflichtversicherung

Nicht alle Haustiere müssen im Rahmen einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung gegen verursachte Schäden versichert werden. Diese Tiere sind innerhalb einer normalen Haftpflichtversicherung mitversichert. Darunter fallen u.A. folgende.

– Katzen
– Wellensittiche
– Papageien
– Kanarienvögel
– Hamster
– Meerschweine

Sofern die folgende Tiere nur zu privaten Zwecken gehalten werden,
fallen Sie ebenfalls in die Private Haftpflichtversicherung.

– Schafe
– Hühner
– Enten
– Hasen, Kaninchen
– Schweine
– Tauben
– Bienen

Tiere mit zwingende Tierhalter-Haftpflichtversicherung

Grössere Tiere, wie Pferde und Hunde, müssen dagegen in einer eigenen Tierhalterhaftpflicht versichert werden. Auch weitere Tiere, die nicht zu den zahmen Klein-Haustieren zählen, müssen gegen die Kosten von verursachten Schäden in einer Tierhaftpflicht versichert werden, darunter fallen u.A.:

– Schlangen
– Affen
– Raubkatzen
– Leguane

Die genaue Bestimmung und Definition für die als Beispiel oben genannten Tiere bedürfen eine Abstimmung mit der Versicherungsgesellschaft und es müssen gesonderte Vereinbarungen für den Versicherungsvertrag getroffen werden.

Die Leistungen Tierhalter-Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung für Tiere leistet bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Somit können die meisten Schadensfälle abgedeckt werden, die ein z.B. ein Hund oder ein Pferd verursachen können.

Personenschäden:
Personenschäden können richtig teuer werden. Sollte Ihr Hund lediglich einem Passanten die Hose beschädigen, dann bliebe es bei einem Sachschaden. Böse kann es ausgehen, falls Ihr Vierbeiner die Person verletzt, zum Beispiel durch einen Biss in die Wade oder in die Hand. Die geschädigte Person kann nicht nur Schadensersatz für Einkommens-Verluste fordern, sondern die Behandlungskosten und Genesungskosten können Ihnen in Rechnung gestellt. werden. Sollte es Komplikationen geben, oder die Verletzungen sind sehr schwerwiegend, und der Geschädigte wird zum Pflegefall, dann steigen die Kosten derart, dass Ihre finanzielle Zukunft sehr gefährdet werden kann. Eine Tierhalter-Haftpflicht könnte Sie gegen einen solchen finanziellen Ruin absichern.

Sachschäden:
Ihr Pferd reisst aus und verursacht einen Verkehrsunfall durch ausweichende Kraftfahrzeuge. Schon alleine diese Art von Sachschaden ist generell sehr teuer. Auch wenn der Zaun noch so hoch ist und das Gatter geschlossen war, Sie stehen für diesen verursachten Schaden in der Verantwortung und müssen dafür Schadensersatz leisten.
In diesem Fall fängt die Tierhalterhaftpflichtversicherung die entstandenen Kosten ab.

Vermögensschäden:
Bei einem Vermögensschaden werden weder Personen verletzt noch werden Sachgegenstände beschädigt. Dennoch kann ein finanzieller Verlust des Geschädigten entstehen. Ein einfaches Beispiel wäre wenn Ihr Hund sein heimatliches Revier verlässt und dem Nachbarn seinen Gartenschlauch durchbeisst. Zum Sachschaden des beschädigten Gartenschlauchs käme noch hinzu, dass unbemerkt das Leitungswasser im Rasen versickert, über Tage hinweg. Dem Nachbarn ist somit ein Schaden durch die Kosten des Wasserverbrauchs entstanden, den Sie ohne eine Tier-Haftpflicht persönlich ersetzen müssten.

Diese Versicherungsleistungen betreffen nicht nur den versicherten Halter eines Tieres, sondern auch Freunde, Nachbarn, Bekannte und die ganze Familie. Sollte ein Schaden entstehen, wenn mal einer der o.g. Personen ab und zu auf das Tier aufpasst oder hütet, dann ersetzt auch in diesem Fall die Versicherung die Kosten für entstandene Schäden. Der Versicherungsschutz gilt für das ganze Bundesgebiet, sowie für das Ausland innerhalb der EU. Weltweite Absicherung wird im Regelfall lediglich nur in einem Zeitraum von einem Jahr gewährt.

Die optionalen Leistungen Tierhalter-Haftpflichtversicherung

Die Versicherungsgesellschaften für Tierhalter-Haftpflicht bieten noch Extra-Leistungen an, die je nach Tarifvereinbarung zusätzlich zum Standard-Katalog vertraglich abgeschlossen werden können. Zum Beispiel können Jungtiere der versicherten Tiere mitversichert werden, wie Fohlen bis zu einem Alter von 1 Jahr und Welpen bis zum Erreichen des 6. Monats. Hunde können ebenfalls versichert werden, wenn sie an Trainingsprogrammen in Hundeschulen teilnehmen. Die erweiterbaren Versicherungsleistungen variieren je nach Anbieter einer Tierhalterversicherung und können nach Bedarf und Wunsch verglichen, bzw. erfragt werden.

Die Länder-Regelungen zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung

Die Regelung für die Verpflichtung zu einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist Ländersache. So gelten in den Bundesländern jeweils andere Bestimmungen, u.A. die Versicherungspflicht für bestimmte Hundereassen. Darunter fallen die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt, Saarland, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Hamburg, Bremen und Brandenburg. In Berlin dagegen müssen alle Hunde nach dem 01.01.2005 zwingend versichert sein. In Bayern und Baden-Württemberg gilt die Regelung dass bestimmte Rassen, die als Kampfhunde eingestuft werden, erst dann eine Halterzulassung erteilt wird, wenn nachweislich eine Tierhalterversicherung abgeschlossen worden ist.

Für Pferde gilt bis jetzt noch keine Pflicht für eine Tierhalter-Haftpflicht. Aber bedenkt man die möglichen Kosten und vor allem die Unvorhersehbarkeit viele Schäden, so ist dennoch jedem Pferdehalter eine Tierhaftpflicht dringend anzuraten.

Kampfunde und die Tierhalter-Haftpflichtversicherung
Manche Versicherungsgesellschaften schließen ausdrücklich die Haftung für bestimmte Hunderassen aus, genannt werden u.A.:

Alano, American Bulldog, American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bandog, Bordeaux Dogge, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dobermann, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin, Pit-Bull, Pit-Bull Terrier, Rhodesian Ridgeback, Rottweiler, Staffordshire Bull Terrier, Staffordshire Terrier, Tosa-Inu.

Das Ablehnen von bestimmten Hunderassen ist eine Regelung der einzelnen Versicherern. Diese müsste bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft angefragt werden.

Die Versicherungssumme der Tierhalter-Haftpflichtversicherung

Die Versicherer für Tierhalter-Haftpflicht leisten immer bis zur Höchstsumme der vertaglichen Vereinbarung. Die Höhe der Versicherungssumme ist in der Regel pauschaliert und liegt bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden zwischen 3 Millionen und 10 Millionen Euro. Da vor allem bei Sach- und Personenschäden ungeahnte Kosten entstehen können, ist auf jeden Fall eine Deckungssumme von drei Millionen Euro anzuraten.

Die richtige Auswahl der Tierhalter-Haftpflichtversicherung

Die Auswahlmöglichkeiten der Tierhalter-Haftpflichtversicherungen und deren Tarife, Leistungen und Beitragssätze sind sehr unterschiedlich. Die Entscheidung, einen Tier-Haftpflichtversicherer auszuwählen sollte nicht zu schnell erfolgen, ohne sich vorher gründlich informiert, bzw. fachkundigen Rat eingeholt zu haben. Es sind einige Details und persönliche Verhältnisse zu klären, um Ihre optimale Tier-Haftpflichtversicherung zu bestimmen.

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