
Höhe der dynamischen Anpassung – Widerspruchsrecht
Die dynamische Anpassung bedeutet, dass sich der Versicherungsbeitrag, gekoppelt an den geltenden Höchstbeitrag der gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten , entsprechend erhöht. Die Mindestbeitragserhöhung beträgt jedoch 5% jährlich. Diese Regelung der dynamischen Anpassung für Versicherungsbeiträge wird bei Abschluß der Kapitalrentenversicherung vertraglich festgelegt, sie ist jedoch optional. Der Sinn liegt darin, dass sich zur Anpassung der Beiträge die Versicherungssumme ebenfalls entsprechend erhöht und somit die stets vorhandene Inflation weitgehend ausgeglichen wird. Der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit, die jährliche Anpassung innerhalb einer festgesetzten Frist zu widersprechen. Die Frist für den Widerspruch gegen eine dynamische Anpassung ist individuell im Vertrag zwischen Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnehmer festgelegt und daraus ersichtlich.
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