Versicherungsleistungen PKV – Kostendeckung – Vorzugsbehandlung

Die Privatkrankenversicherung zur Gesundheitsvorsorge
Das Leistungsspektrum der Privat Krankenversicherungen übertrifft die gesetzlichen Vorgaben zur gesetzlichen Krankenkasse um Längen. Vorzugsbehandlungen, freie Ärztewahl, Einzelbett- oder Doppelbettzimmer bei stationären Behandlungen sind nur einige Beispiele der Versicherungsleistungen einer PKV. Dennoch sind gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherungen auch Einschränkungen zu verzeichnen. Eine Art Familien-Mitversicherung gibt es im Standard einer Privatkrankenversicherung nicht.
Jede Person ist demnach einzeln zu versichern.

Die besonderen Leistungen der Privatkrankenversicherung

– Freie Auswahl von Krankenhaus bzw. Klinik
– Bei stationärer Behandlung auf Wunsch Einzelbett-Zimmer
– Chefarzt-Behandlung
– Auswahlmöglichkeit eines Heilpraktikers und Alternativ-Medizin
– Kostenerstattung für Zahnersatz oder Kronen
– Kostenerstattung für optische Sehhilfen wie Kontaktlinsen und Brillen
– Zuzahlungsfreie Medikamente
– Kostenerstattung für Kieferorthopädie

Die oben genannten Versicherungsleistungen richten sich je nach Versicherung und dem ausgewählten Tarif.

In der privaten Krankenversicherung ist es nicht möglich Kinder und Ehegatten wie bei der GKV in eine Familienversicherung einzubeziehen. Für jeden Privatversicherten ist ein eigener Versicherungsbeitrag zu leisten. Hierzu muss auch berücksichtigt werden, dass in der PKV kein Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht.

Vor allem junge Leute, ohne gesundheitliche Vorbelastungen, können zu sehr günstigen Tarifen der privaten Krankenversicherung beitreten. Ein Wechsel der Privatversicherung wäre mit zunehmenden Alter ein finanzieller Nachteil. Doch eine Änderung bzw. Anpassung der Leistungspakete und Ansprüche innerhalb der PKV kann den ggf. steigenden Beiträgen und Belastungen entgegen wirken.

Seit dem 01.07.2007 gilt im Zuge der Gesundheitsreform 2007 die Regelung, dass die Privatversicherer einen Standardtarif anbieten. Dieser Tarif behinhaltet Leistungen, die mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sind. Jeder privat Versicherte kann in diesen Standadtarif wechseln. Die Beitragsbemessung richtet sich nach ausschliesslich nach Geschlecht und Alter des Versicherungsnehmers. Zuschläge für Risikoquoten bestehender Krankheiten sind den Prämien nicht anzurechnen.

Der Standardtarif hat Bestand bis um 31.12.2008 und wird am 01.01.09 vom Basistarif ersetzt. Hier gilt der aktuelle Höchstbetrag von derzeit 500,- Euro zur gesetzlichen Krankenversicherung als Grenze zum Beitrag des neuen Basistarifs der privaten Krankenversicherer. Die gemeinsamen Versicherungsbeiträge von Ehepartnern zur PKV dürfen in einem Basistarif höchstens um das 1,5-fache der GKV-Höchstbeiträge übersteigen.

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