Kleingedrucktes im Handyvertrag: Die heimlichen Tücken!

Trotz unzähliger Aufklärungsversuche und kompetenter Antworten in Verbraucherforen gehört Kleingedrucktes im Handyvertrag zum Alltag. Dieser Aspekt ist umso schwerwiegender in Anbetracht der Tatsache, dass sich Verbraucher mit einem Handyvertrag häufig für längere Zeit an einen Anbieter binden.

Kleine Nebenbemerkungen können eine ausschlaggebende Rolle spielen

Tatsache ist: Wer an Seitenrändern von Verträgen vermerkte Sternchentexte oder andere Nebenbemerkungen in Handyvereinbarungen ignoriert, sollte sich nicht über ein unerwartetes „Wenn und Aber“ durch den Handyanbieter wundern. Eine derartige Unbedachtheit genügt und schon müssen Verbraucher versteckte Kosten oder Nutzungseinschränkungen in Kauf nehmen.

Prepaid-Tarife bieten Flexibilität, aber verursachen bei auftretenden Problemen hohe Kosten
Einer der Schwachpunkte betrifft die Prepaid-Nutzung von Handys. Entscheiden sich Handybesitzer für einen Prepaid-Tarif, bei dem das entsprechende Guthaben noch vor dessen Inanspruchnahme aufgeladen werden muss, sollten sich diese der versteckten Kosten bewusst sein. Obwohl Prepaid-Tarife eine freie und flexible Handynutzung ohne Vertragsbindung suggerieren, werden Handybesitzer dann mit Problemen konfrontiert, wenn Unklarheiten im täglichen Alltag auftreten. Kann die Aufladung nicht wie gewünscht vorgenommen werden oder bestehen Probleme mit der Abrechnung, fallen schnell Zusatzkosten an. Bei einem Anruf bei Service-Hotlines müssen Kunden mit Gesprächskosten von bis zu zwei Euro pro Minute rechnen. Wird das Guthaben über einen bestimmten Zeitraum hinweg nicht „abtelefoniert“, fordern einige Provider eine Strafgebühr oder lassen die Gutschrift verfallen.

Gutschriften und Beitragsbefreiungen sind zumeist an bestimmte Bedingungen gebunden

Ein weiterer Trick vieler Anbieter besteht darin, dem Kunden Befreiungen vom Anschluss oder Gutschriften für die Grundgebühr innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu bieten. Allerdings sollten Verbraucher bedenken, dass diese Besonderheiten zumeist mit bestimmten Voraussetzungen verbunden sind, die sich unter anderem auf die Erzielung eines festgelegten Mindestumsatzes oder Nutzungszeitraums beziehen. In anderen Fällen müssen Nutzer eine SMS an einen bestimmten Kundendienst versenden oder eine Hotline anrufen. Werden diese Aktivitäten verpasst, werden alle Hoffnung auf eine Erstattung oder Gutschrift zunichte gemacht.

Achtung: Bei verpasster Kündigungsfrist verlängert sich der Vertrag automatisch!
Wer das Kleingedruckte einmal übersehen und sich im Nachhinein über damit einhergehende Regelungen geärgert hat, sollte die Kündigungsfrist zur Beendigung des Vertrages nicht verpassen. Allerdings sollten Verbraucher die Kündigungsfrist unbedingt einhalten. Anderenfalls verlängern sich die Handyverträge automatisch um ein oder gar zwei Jahre. Handynutzer sind gut beraten, die Kündigungsfristen mit einem Kalendereintrag schriftlich festzuhalten. Wer auf „Nummer sicher“ gehen möchte, reicht eine schriftliche Kündigung mit der Bemerkung „zum nächstmöglichen Termin“ oder „Zeitpunkt“ ein.