Wissenswertes zur Vermieter Rechtsschutzversicherung

Wer eine Immobilie oder einzelne Räumlichkeiten vermietet, der sollte sich in jedem Fall Gedanken um eine Vermieter Rechtsschutzversicherung machen. Immer wieder kann es vorkommen, dass unliebsame Mieter einen vor ernsthafte Probleme stellen. Im schlimmsten Fall landen solche Streitigkeiten vor Gericht und dann ist guter Rat teuer. Nicht nur mit Mietern, auch Nachbarn, Ämter oder Mitglieder der Eigentümergemeinschaft können Rechtsstreitigkeiten herbeiführen. Eine Rechtsschutzversicherung für Vermieter kann im Ernstfall dafür sorgen, dass man sich als Vermieter auf der sicheren Seite befindet.

Was ist abgedeckt?

Streitfälle im Miet- und Eigentumsrecht nehmen seit geraumer Zeit kontinuierlich zu. Für Vermieter führen diese Fälle oft zu finanziellen Belastungen. Insbesondere wenn man auf die regelmäßigen Mieteinnahmen angewiesen ist, können Streitereien mit Mietern schnell zu ernsthaften Konsequenzen führen wenn kein entsprechender Rechtsschutz vorliegt. Dabei müssen es nicht immer Extremfälle sein wie etwa Messi-Mieter oder gar Mietnomaden. Die Liste der Einzelfälle, die zu Streitigkeiten mit Mietern führen kann, ist lang. Eine Vermieter Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten, auch die der gegnerischen Partei, wenn es dazu kommt, dass der Versicherungsnehmer diese zahlen muss. Zudem sind Kosten anzuführen, die im Zusammenhang mit Sachverständigengutachten oder Zeugen entstehen.

Nicht abgedeckt hingegen sind:

  • Kosten für außergerichtliche Privatgutachten
  • Familien / Erbrecht in Bezug auf Immobilien
  • Bereich Hausbau / Hausfinanzierung

Beachten sollte man unbedingt, dass der Versicherungsschutz erst nach einer etwa dreimonatigen Wartezeit greift und das es je nach genauem Vertrag auch Abweichungen im Umfang des Versicherungsschutz geben kann. Innerhalb der Karenzzeit besteht noch kein Versicherungsschutz. Daher macht es unbedingt Sinn, die Versicherung so schnell wie möglich abschließen.

Beispiel 1: Zahlungsverweigerung des Mieters

Wenn der Mieter seine Miete dauerhaft unpünktlich zahlt, hat der Vermieter nach einer gewissen Zeit (in der Regel nach 2 Monaten) das Recht diesem fristlos zu kündigen. Ohne eine Rechtsschutzversicherung muss er sich dann aber selber darum kümmern, die ausstehenden Mieteinnahmen einzuklagen, bzw. muss bei den Prozesskosten in auf eigenes Risiko in Vorleistung gehen. Weiterhin muss es nicht immer die gesamte Miete sein, die nicht gezahlt wird und so zu Streitigkeiten führt. Ist ein Mieter zum Beispiel mit einer Nebenkostenerhöhung oder einer Nachzahlung nicht einverstanden, greift die Rechtsschutzversicherung dem Vermieter ebenfalls unter die Arme.

Beispiel 2: Eigenbedarf des Vermieters

Benötigt der Vermieter die Immobilie / Wohnung unerwartet für sich selber oder andere begünstigte Personen, so muss er nachvollziehbare Gründe dafür geltend machen. Zu diesen Gründen gehören unter anderem folgende:

  • Verbesserung der eigenen Wohnverhältnisse
  • eine signifikante Verkürzung der Anreise zum Arbeitsplatz
  • Heirat oder Gründung einer Lebensgemeinschaft
  • Geburt von Kindern oder der bloße Kinderwunsch
  • Wenn die Miete der aktuellen Wohnung die Miete der vermieteten Wohnung übersteigt und der Vermieter deshalb einen Eigenbedarf fordert
  • Bezug einer leichter zugänglichen Wohnung aufgrund von Krankheit oder Alter
  • Begründung des Alterssitzes in der Wohnung

Ohne eine Vermieter Rechtsschutzversicherung gestaltet sich das Geltend-machen von Eigenbedarf als recht schwierig. Zudem ist es unter anderem sehr kostspielig ein Gerichtsverfahren zu finanzieren. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt alle anfallenden Gerichts- und Prozesskosten und gibt dem Vermieter so eine gewisse Sicherheit.

Verschiedene Anbieter vergleichen

In jedem Fall ist es sinnvoll sich als Vermieter mit dem Thema Vermieter Rechtsschutzversicherung auseinanderzusetzen. Hilfreich ist es dabei sich die unterschiedlichen Anbieter entsprechender Versicherungen anzuschauen und ihre Konditionen untereinander zu vergleichen. Dies kann man zum Beispiel unter der oben verlinkten Internetadresse erledigen.